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Eike Hovermann
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Frage von Rudolf H. •

Frage an Eike Hovermann von Rudolf H. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Hovermann,

werden Sie sich in den nächsten 12 Monaten dafür einsetzen, dass die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge - nach mehrjärigem Stillstand und den Almosen 0,54 % von Minister Müntefering - endlich (und dann wie) angepasst werden?

MfG Rudolf Hambusch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hambusch,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Juni 2007, in der Sie mich bitten, zur zukünftigen Entwicklung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge Stellung zu beziehen. Ich kann Ihren Unmut über die nur minimalen Erhöhungen der Pensionen in den letzten Jahren verstehen. Allerdings hat die demographische Entwicklung in Deutschland zur Folge, dass die bisherige Ausgestaltung unserer Sozialsysteme an ihre Grenzen stößt. Ich möchte Ihnen deshalb im Folgenden darlegen, dass es, um angesichts dieser Herausforderung die gesellschaftliche Solidarität wahren zu können, auch im Bereich der Alterssicherung notwendig sein wird, dass zusätzliche Lasten – je nach Leistungsfähigkeit – gerecht auf alle Schultern verteilt werden.

Jede Form der Alterssicherung unterliegt demographischen Einflüssen. Verändert sich das Verhältnis der Erwerbstätigen zu der Zahl der Rentnerinnen und Rentner negativ, so müssen weniger Junge die Leistungen für die Älteren finanzieren. Durch steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten ist der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung in Deutschland stetig angestiegen: Waren 1960 nur 10,9 Prozent der bundesrepublikanischen Bevölkerung älter als 65 Jahre, so sind es aktuell 18,6 Prozent. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter fortsetzen.

Im Gegensatz zum Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Versorgungsbezüge für Beamte aus den laufenden Steuereinnahmen finanziert. Sie sind damit nicht an die Einnahmen einer gesonderten Versicherung gebunden. Gerade aufgrund der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln und der Nullrunden in der gesetzlichen Rentenversicherung sah sich die Politik in der Vergangenheit veranlasst, die Schere zwischen dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge nicht noch weiter auseinandergehen zu lassen. Mit dem Versorgungsänderungsgesetz aus dem Jahr 2001 wurde daher festgelegt, dass die Anhebung der Versorgungsbezüge bis 2010 jeweils um 0,4 Prozent niedriger als die der Besoldung der aktiven Beamten ausfallen solle, so dass der Höchstversorgungssatz von 73,37 Prozent auf 71,75 Prozent sinken wird. Aus Gründen der Gleichbehandlung hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD in Ihrem Koalitionsvertrag darüber hinaus festgeschrieben, dass Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Beamten übertragen werden sollen.

Sehr geehrter Herr Hambusch,

selbstverständlich kann ich gut nachvollziehen, dass Sie sich eine deutlichere Erhöhung der Beamtenpensionen wünschen würden. Leider sehe ich jedoch keine Alternative zu den geplanten Einsparungen. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erfordert einen sparsamen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Auch vor dem Hintergrund der Sparmaßnahmen und Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind deutlichere Aufstockungen der Versorgungsbezüge nicht zu rechtfertigen. Ich bitte Sie zu bedenken, dass die Versorgung von Beamten im Rentenalter nach wie vor wesentlich höher ist als beispielsweise die eines vergleichbaren Angestellten im öffentlichen Dienst. So hat z.B. die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe darauf hingewiesen, dass bei gleichen Tätigkeiten Beamte im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst ein bis zu 20 Prozent höheres Nettoeinkommen im Alter haben.

Ich möchte Sie abschließend noch darauf hinweisen, dass im Zuge der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht für Landes- und Kommunalbeamte an die Länder übertragen wurde. Ich empfehle Ihnen deshalb sich gegebenenfalls zusätzlich mit Ihrem Anliegen an geeignete Ansprechpartner auf Landesebene zu wenden.

Mit freundlichen Grüssen

Eike Hovermann, MdB