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Frage von Martin K. •

Frage an Eike Hovermann von Martin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Warum begehrt kein Politiker gegen das menschunwürdige Verhalten der Deutschen Telekom AG auf 50000 Mitarbeiter aus dem Service in eine andere Gesellschaft zu überführen und damit 50% Gehalt zu streichen und gleichzeitig mehr Arbeitszeit zu verlangen?
Sind die 50000 keine Wählergruppe der SPD?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kutscher,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. April 2007, in dem Sie mir Ihre Bedenken gegenüber den Plänen der Deutschen Telekom, knapp 50 000 Beschäftigte aus dem Mutterkonzern in die neu zu gründende Gesellschaft T-Service auszulagern, schildern. Sie kritisieren insbesondere die Zielsetzung der Unternehmensleitung, bei „T-Service“ eine deutliche Erhöhung der Arbeitszeit und eine Anpassung des Entgelts an das Marktniveau durchzusetzen.

Parallelen zur Konzernpolitik anderer Unternehmen zeigen, dass bedingt durch den steigenden Wettbewerbsdruck Rationalisierungsmaßnahmen immer häufiger auch auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgeführt werden. Diese Entwicklung ist bedauerlich, aus Sicht des Wirtschaftlichkeitsdenkens der Konzernspitze jedoch nachvollziehbar. Bedenken Sie etwa, dass sich die Deutsche Telekom in einer schwierigen Marktsituation befindet. Allein im Jahr 2006 hat das Unternehmen im Festnetzbereich rund zwei Millionen Kunden verloren.

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die Politik keinen direkten Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen hat. Regierung und Parlament können in einer marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftsordnung nur Rahmenbedingungen setzen, die dazu beitragen, dass gleichermaßen wirtschaftliches Wachstum ermöglicht und Arbeitsplätze unter leistungsgerechter Bezahlung geschaffen werden. Dass wir bemüht sind, bei der Lohnentwicklung keine Abwärtsspirale hin zu immer niedrigeren Einkommen zuzulassen, zeigt die Debatte um einen gesetzlichen Mindestlohn und das Festhalten der SPD an flächendeckenden Tarifverträgen.

Auch Entscheidungen des Konzernvorstandes der Deutschen Telekom können, obwohl der Bund Anteile am Unternehmen hält, nicht vom Bundestag, und damit nicht von uns Parlamentariern beeinflusst werden. Der Bund ist als Anteilseigner bei der Deutschen Telekom nur durch das Bundesfinanzministerium im Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten. Diesem Mandat entspringt jedoch nur ein passives Kontrollrecht der Gesamtstrategie des Managements. Einflussnahme auf konkrete Pläne oder Entscheidungen der Unternehmensführung verbietet das Aktiengesetz ausdrücklich. Das heißt, weder Bundesregierung noch Bundestag haben eine rechtliche Möglichkeit Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen.

Sehr geehrter Herr Kutscher,

auch wenn eine langfristige Beschäftigungssicherung oberste Priorität besitzt, kann es nicht das Ziel sein, einen Lohnwettkampf nach unten zu führen. Es liegt deshalb nun in erster Linie an den beiden Tarifvertragsparteien, eine Lösung im Sinne der Beschäftigten des Unternehmens zu finden. Ich würde mir wünschen, dass bei den nun anstehenden Tarifverhandlungen um „T-Service“ ein Abschluss erzielt wird, der sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch der Wettbewerbssituation der Deutschen Telekom gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Eike Hovermann, MdB