Frage an Eike Hovermann von Axel W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hovermann,
durch einen Irrtum verlor ich den Schutz meiner privaten Krankenversicherung. Vor Abschluß eines neuen Vertrags erlitt ich (vor ca. 5 Jahren) einen schweren Herzinfarkt. Als Beamter übernahm die Beihilfe einen Teil der Kosten, den anderen Teil mußte ich jedoch aus eigener Tasche zahlen (inzwischen ca. 30.000 Euro). Alle Rückkehrversuche in eine PKV (inzwischen über 60) scheiterten an meinem Alter (Jahrgang 1953) und/oder aus der Sorge um erhöhte Folgekosten (Herzinfarkt).Auch die AOK lehnte mich ab, da ich nicht versicherungspflichtig bin, Ersatzkassen ebenso bzw. ähnlich. Meine einzige Chance sehe ich nun im neuen Gesetz - doch a.) wer muß mich dann b.) ab wann c.) zu welchen Konditionen aufnehmen???
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Mit freundlichem Gruß
Axel Wehrtmann
Sehr geehrter Herr Wehrtmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Gerne gehe ich auf die von Ihnen gestellten Fragen ein.
Vorab soviel: Mit dem GKV-WSG wurde eine allgemeine Pflicht zur Versicherung beschlossen. So werden künftig alle heute Nichtversicherten einen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz erlangen.
Für Ihren persönlichen Fall sind insbesondere die Neuerungen im Bereich des Standardtarifs bzw. die Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV) relevant:
Alle Bürger ohne Versicherungsschutz, die ehemals privat versichert waren, oder typischerweise gewesen wären, etwa weil sie selbständig tätig sind oder waren, können sich ab dem 1.7.2007 im bisherigen Standardtarif der privaten Krankenversicherung versichern, wobei die in der PKV üblichen Risikoprüfungen und Risikozuschläge entfallen. Alle privaten Krankenversicherungsanbieter sind dazu verpflichtet, entsprechende Verträge abzuschließen (Kontrahierungszwang). Der Leistungsumfang ist mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar.
Ab dem 1.1.2009 ist die PKV verpflichtet, einen Basistarif ohne Risikoprüfung anzubieten, der die Leistungen der GKV enthält und nicht teurer als der Höchstsatz der GKV sein darf. Zum 1.1.2009 werden die entsprechenden Standardtarif-Verträge automatisch in Basistarif-Verträge überführt, der dann auch allen PKV-Versicherten zugänglich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann