Frage an Eike Hovermann von Oliver F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hovermann,
auch ich habe den Bericht in der FAZ vom 18. Januar mit Verwunderung - ich will nicht sagen Erschütterung - zur Kenntnis genommen.
Es ist mit meinem bisherigen Demokratieverständnis nicht vereinbar, wenn Ausschussmitglieder einer Abstimmung fern bleiben, nur um der vermeintlichen Alternative - nämlich gegen ihre persönliche Überzeugung stimmen zu "müssen" - zu entgehen. Ich bitte Sie daher, mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Planen Sie tatsächlich, der Abstimmung im Gesundheitsausschuss über die am 01. April in Kraft tretende Gesundheitsreform fern zu bleiben und sich von Ihrem Stellvertreter vertreten zu lassen?
2. Falls Frage 1 bejaht wurde, ergeben sich folgende Fragen:
2a. Wie würden Sie bei Anwesenheit abstimmen? (Bitte mit kurzer Begründung)
2b. Wie wird ihr Stellvertreter abstimmen?
2c. Stimmt es - wie es der Artikel in der FAZ nahe legt -, dass sie planen der Abstimmung fern zu bleiben, um nicht gegen besseres Wissen und Gewissen gegen die Reform stimmen zu müssen?
2d. Falls dies zutrifft: Aus welchen Gründen sehen sie keine Alternative darin, ihrem Gewissen folgend gegen die Reform zu stimmen? Wie lässt sich dieses Verhalten mit ihrem moralischen Empfinden vereinbaren bzw. wie können Sie dieses Verhalten "dem Bürger" näher bringen?
3. Falls Frage 1 verneint wurde: Wie werden Sie abstimmen? (Bitte mit kurzer Begründung)
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Oliver Faulhaber
Sehr geehrter Herr Faulhaber,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Januar 2007.
Hierzu möchte ich folgendes anmerken: Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind laut Geschäftsordnung „vorbereitende Beschlussorgane“. Das bedeutet, dass die Ausschüsse grundsätzlich nicht befugt sind, abschließend über eine Angelegenheit zu entscheiden. Sie können dem Bundestag lediglich Beschlüsse empfehlen. Kurz: Die Entscheidung über ein Gesetz obliegt allein dem Plenum des Bundestages.Das gilt auch für die Gesundheitsreform.
Meine persönliche Kritik am GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) habe ich öffentlich vorgetragen und angekündigt, im Bundestag mit „Nein“ zu stimmen. Die Gründe für meine Ablehnung können Sie auf meiner Homepage ( www.eike-hovermann.de ) unter der Rubrik Arbeitsbereiche nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann