Frage an Eike Hovermann von Helmut Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hovermann
dem Wahlprogramm der CDU habe ich entnommen,dass die CDU die EU-Richtlinien 1:1 uebernommen werden sollen.Meine konkrete Frage lautet :wann gedenkt die SPD diese Richtlinie zu uebernehmen
Die EU-Richtlinie 2000/78/EG
Mein Kommentar dazu :Die Parlamentarier des Landtages NRW haben dem fuer sich in Ihrem Versorgungswerk vorgegriffen,waehrend das gemeine Fussvolk im Dschungel der Bestimmungen stehengelassen wird.
Helmut Zimmermann Soest
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Email vom 8.8.2005, in der Sie sich nach dem Umsetzungsstand der EU-Richtlinie 2000/78/EG erkundigen. Diese Richtlinie zielt auf die Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Sie soll Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund Geschlecht, Alter, Religion und sexueller Orientierung verbieten.
Die SPD begrüßt diese Richtlinie, da sie Diskriminierungen jeder Art ablehnt. Ich freue mich daher, ihnen mitteilen zu können, dass die rot-grüne Mehrheit des Bundestag am 17. Juni 2005 mit dem "Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskrimminierungsrichtlinien" nicht nur die Richtlinie 2000/78/EG, sondern auch drei weitere europäische Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt und zugleich ein einheitliches Antidiskriminierungsgesetz (ADG) für die Bundesrepublik geschaffen hat. Die Anhörung verschiedener Interessenverbände im Gesetzgebungsprozess hat uns darin bestätigt, die Richtlinien eins zu eins umzusetzen. Das Gesetz ist eine pragmatische und lebensnahe Lösung, die unnötige Bürokratie vermeidet.
Leider blockiert die CDU im Bundesrat bislang das Antidiskrimminierungsgesetz. Es ist daher zu befürchten, dass das ADG in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden kann.
Weiterführende Informationen zum Antidiskriminierungsgesetz bietet ein Informationspapier des Bundesministeriums der Justiz:
http://www.bmj.de/media/archive/881.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann