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Eike Hovermann
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Frage von f.-j. k. •

Frage an Eike Hovermann von f.-j. k. bezüglich Soziale Sicherung

meine fragen beziehen sich auf das thema beamten-und politiker-pensionen !

wieviel b-pensionäre haben wir in der ges. republik??
wie hoch sind die aufwendungen (für alle p.) pro jahr ?? meine derzeitige information liegt bei 330 milliarden !! ist dies richtig ?? für alle rentner soll die summe bei nur 297 milliarden liegen!?
wenn dies stimmt,wäre es ein skandal !!!!!
die aktiven beamten sollen ordentlich bezahlt werden-keine frage.
der ruhestand aber sollte nicht vergoldet werden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kemper,

Vielen Dank für Ihre Email, in der Sie sich nach der gesamten Höhe der Beamtenpensionen in Deutschland erkundigen. Die von Ihnen genannte Zahl von 330 Milliarden Euro kann ich allerdings nicht bestätigen. Vielmehr beläuft sich der korrekte Betrag auf weniger als ein Zehntel: So betrug die gesamte Höhe der Beamtenpensionen im Jahr 2002 20,9 Milliarden Euro (wovon 2 Mrd. vom Bund, 16,1 Mrd. von den Ländern und 2,8 Mrd. von den Gemeinden getragen werden). Die Gesamtzahl der Bezieher von Beamtenpensionen beläuft sich dabei auf rund 750 000.

Für weiterführende Informationen möchte ich Ihnen den Dritten Versorgungsbericht der Bundesregierung empfehlen (BT-Drucksache 15/5821 - http://dip.bundestag.de/btd/15/058/1505821.pdf ), in dem Sie auf alle weiteren Details nachlesen können.

In Ihrer Email äußern Sie darüber hinaus die allgemeine Besorgnis, dass die Beamtenschaft in der Altersversorgung gegenüber den übrigen Arbeitnehmern in besonderem Maße von Belastungen verschont bleibe. Dafür besteht jedoch m.E. kein Anlass. Denn: Rentenrechtliche Regelungen werden stets wirkungsgleich in das Beamtenversorgungsrecht übertragen. Durch das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes von 1989, das Versorgungsreformgesetz von 1998, das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge von 2000 und das Versorgungsänderungsgesetz von 2001 wurden einschneidende Änderungen in der Altersversorgung der Beamten vorgenommen. Außerdem unterliegen Beamtenpensionen noch für eine lange Übergangszeit einer stärkeren Besteuerung als die Renten.

Mit freundlichen Grüßen

Eike Hovermann