Egon Stumpf
FDP
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Frage von Dr. H. A. •

Frage an Egon Stumpf von Dr. H. A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Stumpf,
seit 15. Januar 05 ist das Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Hier ist u.a. festgelegt, dass sich jeder Sportpilot jährlich einer umfangreichen Sicherheitsüberprüfung (Polizei, Nachrichtendienste, Zoll usw.) zu unterziehen hat. Dieses Gesetz verstößt nach Ansicht des Herrn Bundespräsidenten, des Beauftragten für Datenschutz und führender Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Eine derartig umfangreiche Überprüfung ist nur bei Anfangsverdacht zulässig, ansonsten muss Unschuldsvermutung gelten. Wir Sportpiloten werden genötigt, „freiwillig“ eine solche Überprüfung zu beantragen und auch noch selbst zu bezahlen, ansonsten wird die Lizenz entzogen. Nachweislich wurde bisher aber kein einziger Terroranschlag durch einen lizensierten Sportpiloten verübt, wohl aber durch (lizensierte) Autofahrer und (nicht lizensierte) Rucksackträger. Eine solche Massnahme war in der Vergangenheit und ist in der Zukunft nicht geeignet, auch nur einen Anschlag zu verhindern. Zudem ist das Gefährdungspotenzial durch einen Kleintransporter mit einer Zuladung von 1 bis 2 Tonnen erheblich höher, als bei einem Motorsegler mit 100 kg Zuladung, ganz zu schweigen von LKWs mit einer Zuladung von mehreren Tonnen.
Ein erklärtes Ziel des internationalen Terrorismus ist, so viele Kräfte wie möglich durch (in diesem Fall sinnlose) Sicherheitsmassnahmen zu binden, ein weiteres, Freiheitsrechte zu beschneiden. So gesehen unterstützt dieses sinnlose Gesetz die Ziele des Terrorismus! Darüber hinaus ist dieses Gesetz so schlampig gemacht, dass es ohne eine (in diesem Gesetz geforderte aber bis jetzt nicht erlassene) Durchführungsverordnung mit ausreichender Rechtssicherheit nicht anwendbar ist.
Ist Ihrer Meinung nach hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung noch gewahrt? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für diese Prinzipien einsetzen oder finden Sie diesen blinden Aktionismus gerechtfertigt? Werden Sie sich für die verfassungsmäßigen Rechte auch einer Minderheit einsetzen? Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichern Grüßen
Dr. H. Amschler

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Amschler,
ich möchte mich für ihre Anfrage bedanken und verweise auf die Grundhaltung innerhalb der bayerischen FDP, die auf vielen Parteitagen diskutiert und verabschiedet wurde und in der vor allem die Landesvorsitzende Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich vehement engagierte: Die Wahrung der persönlichen Grundrechte aller Bürger gleichermaßen darf auch durch die Gefährdung terroristischer Anschläge in unserem Land nicht außer Kraft gesetzt werden. Alle Aktionen diesbezüglich wollen wir genauestens beobachten und wenn nötig verhindern. Jeder blinde Aktionismus ist zu unterbinden, da die herrschende Gesetzgebung ausreicht. um zu kontrollieren und vorbeugend aktiv zu werden. Sonderbehandlungen einzelner Personengruppe sind unzulässig. In ihrem besonderen Fall, Herr Amschler, wird es notwendig sein durch Aufklärung der histerischen Aktionsbereitschaft einzelner Politiker Paroli zu bieten. Dies geschieht vor allem durch Politiker der FDP, besonders in Bayern.
Ich hoffe ihnen damit ausreichend geantwortet zu haben
und verbleibe mfG

Egon A. Stumpf