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Egon Jüttner
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Frage von Thomas Mohr (GdP-Vorsitzender M. •

Frage an Egon Jüttner von Thomas Mohr (GdP-Vorsitzender M. bezüglich Innere Sicherheit

1) Die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten wurde in der Vergangenheit deutlich nach unter gesenkt. Nun liegt ein weiteres „Reformpapier“ auf dem Tisch, welches auch unter der Bezeichnung „Eckpunktepapier“ bekannt ist. Damit sollen angeblich die Leistungselemente der Beamtenbesoldung gestärkt werden, tatsächlich wird nicht nur die Besoldung, sondern auch die Altersversorgung drastisch gesenkt. Soll dies ihrer Meinung nach so umgesetzt werden ? Wie will man Leistung bei der Polizei messen ?

2) Die Diskussion nach einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit nimmt immer mehr zu. Sind sie der Meinung, dass eine Anhebung auf 67 Jahre wirklich sinnvoll ist. Polizeibeamtinnen und - beamte haben eine vorgezogene Altergrenze von 60 Jahre. Soll diese aus guten Gründen eingeführte Altersgrenze ihrer Meinung nach auch angehoben werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mohr,

1) Seit 1998 wurden bei den Beamten überproportionale Einsparungen vorgenommen. SPD und Grüne haben u. a. mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 gegen die Stimmen von CDU und CSU zu Lasten der Beamten sozial unausgewogene und ungerechte Regelungen geschaffen, die weit über das Maß der Sparmaßnahmen in der Rente hinausgingen. Eine Schlechterstellung und ein Sonderopfer der Beamtenschaft aus ideologischen und publikumswirksamen Gründen sind für die Union nicht akzeptabel. Ansonsten gilt für die Bezahlung: Sie muss funktions- und vor allem leistungsgerecht sein. Es darf auch keine generelle Abkopplung des öffentlichen Dienstes von der allgemeinen Einkommensentwicklung geben.

2) Nach meiner persönlichen Auffassung sollte das Renteneintrittsalter nicht über 65 Jahre angehoben werden. Im Beamtenbereich ist die Anhebung der Altersgrenzen in der politischen Diskussion. Das gilt auch für den polizeilichen Bereich. Einige Länder, wie Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben bereits eine Heraufsetzung der vorgezogenen gesetzlichen Altersgrenze beschlossen. Die CDU/CSU plant keine Anhebung der besonderen Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Eine Übertragung der Reformen in der Rentenversicherung auf das Versorgungssystem der Beamten muss unter Berücksichtigung der Besonderheiten geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
E. Jüttner