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Egon Jüttner
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Frage von Nicola S. •

Frage an Egon Jüttner von Nicola S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jüttner,

als im Ausland lebende, politisch engagierte Deutsche, würde ich gerne meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Als Mutter eines Kindes mit Schweizer Staatsangehörigkeit und in der Schweiz Lebende würde ich aber ausserdem auch gerne am politischen Leben in der Schweiz partizipieren können. Für viele andere Ausländer in der Schweiz ist dies auf Grund der Möglichkeit der Doppelbürgerschaft möglich - für uns Deutsche leider nicht. Wie stehen Sie zu diesem Thema? Setzen Sie sich für die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft für im Ausland lebende Deutsche ein?

Freundliche Grüsse
Nicola Schwarz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schwarz,

nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht kann ein Ausländer seine bisherige Staatsbürgerschaft behalten, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.

Da die Schweiz nicht zur EU gehört, kann in Ihrem Fall von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass die doppelte Staatsbürgerschaft aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen erlaubt wird. Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht noch kein solches Abkommen. Ich habe mich erkundigt, dass eine solche Vereinbarung für die doppelte Staatsbürgerschaft im Zuge der Wehrpflicht von Doppelstaatlern gefunden werden soll. Ich bin dafür, dass die Vereinbarung möglichst bald umgesetzt wird. Mir wurde mitgeteilt, dass es nunmehr an der Schweiz liege, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
E. Jüttner