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Egon Jüttner
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Frage von Fred G. •

Frage an Egon Jüttner von Fred G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Prof. Jüttner,

ich finde es hervorragend, dass es die Möglichkeit gibt, vor der Wahl Informationen zu erhalten und bedanke mich dafür, dass Sie diese zusätzliche Last auf sich nehmen.

Zum Gesundheitsprogramm habe ich 3 Fragen:

In Ihrem (CDU-) Wahlprogramm steht zur "Gesundheitsprämie" u.a. dass "niemand mehr zahlt als bisher" - mit Verweis auf (S.26).

a) Wo finde ich (S.26) um mich weiter informieren zu können?

b) Wie hoch wäre die Prämie je Versichertem?

c) Geben Sie mir bitte eine konkrete Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Ich bin seit 2003 BfA-Rentner und zahle derzeit in die gesetzliche Krankenkasse. Meine Frau hat keine Bezüge und ist folglich mit mir beitragsfrei "familienversichert". Familienversicherung gibt es ja m.W. für uns lt. Ihrem Wahlprogramm dann nicht mehr! Wie wäre es dann beispielsweise in diesem Fall betr. der "Gesundheitprämie"? (Nach dem Text wäre meine Frau kostenlos alleine versichert, was doch wohl nicht sein kann!?)

Ich freue mich auf eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen!

Fred Geiger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Geiger,

gerne möchte ich Ihre 3 Fragen zum Gesundheitsprogramm beantworten.

a) Die Informationen zur Gesundheitsprämie erhalten Sie im Regierungsprogramm der CDU/CSU, welches Sie auf der Homepage der CDU finden (bitte anklicken:
http://www.regierungsprogramm.cdu.de/download/regierungsprogramm-05-09-cducsu.pdf )

b) Als CDU und CSU sich auf die solidarische Gesundheitsprämie verständigten, lagen Berechnungskonzepte vor, die auf Daten des Jahres 2004 basierten. Danach beläuft sich die persönliche Gesundheitsprämie auf 109 Euro. Damit niemand überfordert wird, gibt es eine Belastungsgrenze, die auf der Basis 2004 bei 7% des Bruttoeinkommens liegt. Jemand, der also ein Bruttoeinkommen von 1000 Euro erzielt, zahlt 70 Euro für die persönliche Gesundheitsprämie. Die Differenz zu den 109 Euro wird aus einem Sondervermögen ausgeglichen, das sich aus den festgeschriebenen Arbeitgeberanteilen speist. Die Krankenkassen können daher für jeden erwachsenen Versicherten mit demselben kostendeckenden Betrag kalkulieren. Damit ist ein Versicherter mit einem hohen Einkommen für die Kassen ein gleich guter Kunde wie ein Versicherter mit geringem Einkommen.

c) Es ist richtig, dass es zukünftig keine beitragsfreie Ehegattenversicherung mehr geben wird. Die Krankenkassen erhalten für jeden erwachsenen Versicherten eine Gesundheitsprämie als kostendeckenden Beitrag. Zum Schutz vor finanzieller Überforderung gibt es für Ehepaare und Familien eine Belastungsgrenze, die sich am gesamten Haushaltseinkommen orientiert. Die Belastungsgrenze darf 7 % des Bruttoeinkommens des Gesamthaushalteinkommens nicht überschreiten. Ansonsten greift für Versicherte mit niedrigem Einkommen automatisch ein sozialer Ausgleich (siehe b)).

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
E. Jüttner