Frage an Egon Jüttner von Hans-Jürgen M.
Sehr geehrter Herr Dr.Jüttner,
seit 01.08.2016 bin ich Rentner. Da ich in meinem Berufsleben einige Zeit selbständig war, fehlten einige Tage in meiner "Lebensarbeitszeit" für die Krankenversicherung und ich wurde gezwungen mich "freiwillig" bei der Krankenkasse zu versichern. Aus meinem Rentenbescheid vom 27.09.2016 geht hervor, dass der Anteil der Rentenversicherung zu meiner „freiwilligen“ Krankenversicherung 48,18 Euro beträgt. Bei einer Überweisung der Bruttorente inkl. Anteil KV in Höhe von insgesamt 708,10 Euro beträgt der Beitrag zur KV aus dem AOK-Bescheid vom 13.09.2016 171,97 Euro mtl. und damit ca. sage und schreibe 25% meiner Rente.
Für 2016 beträgt die vom Gesetzgeber festgelegte Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig in der GKV Versicherte 968,33 Euro. Diese Regelung sollte für Berufstätige die freiberufliche oder selbständige Tätigkeiten ausüben eine Erstgrundlage ihrer Beiträge sein. Allerdings sind bei dieser Regelung auch die Rentner mit einbezogen worden ohne Rücksicht, dass es viele Rentner gibt die unterhalb der vorgenannten Mindestbemessungsgrundlage RENTE beziehen. Je weniger mtl. Rente man bekommt, um so höher der KV-Beitrag, z.B. 450,00 € mtl. Rente minus 171,97 KV-Beitrag = 278,03 € Netto-Rente = 38% KV-Beitrag.
Ich halte diese Regelung in höchstem Maße für skandalös, unsozial und sicher vor dem EUGH auch nicht haltbar. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Möschke