Frage an Egon Jüttner von Rainer D.
Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,
die anstehende EEG-Novelle wird leider die bisherige noch bürgernahe Energiewende ausbremsen, zugunsten der Großkonzerne und zugunsten zu zuvielen weiterhin laufenden Kohlekraftwerken.
Außerdem: Warum wird die Energiewende von Novelle zu Novelle immer weiter verkompliziert, statt klare und einfache Regelungen auch für den Eigenstromverbrauch zu schaffen ?
Werden Sie hoffentlich gegen ein zu schnelles Durchwinken der Novelle in der jetzigen Form stimmen ?
Mit freundlichen Grüßen,
R. Dyckerhoff
Sehr geehrter Herr Dyckerhoff,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes über abgeordnetenwatch vom 21. Juni.
Der vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesvorlage zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) habe ich zugestimmt. Die EEG-Novelle dient nach meinem Dafürhalten nicht dem Zweck, die Energiewende zu verhindern, sie ist vielmehr das zentrale Instrument, um die gesteckten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen und den Übergangsprozeß zu koordinieren. Sowohl der Windenergieausbau an Land als auch der Ausbau der Windenergie auf See liegen deutlich über der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gesteckten Zielmarke und stehen mit dem Netzausbau nicht im Einklang. Daher haben wir die Notwendigkeit gesehen, eine gezielte Koordinierung zwischen Anlagenbau und Netzausbau vorzunehmen, denn andernfalls würden zu hohe Belastungen über die EEG-Umlage entstehen. Ich sehe in der Novelle somit kein Ausbremsen der Energiewende, sondern eine angemessene Reaktion auf deren bisherigen Verlauf in Verbindung mit einer umsichtigen Planung für den weiteren Zubau regenerativer Energieträger. Im EEG 2016 kommt zum Ausdruck, daß die Akteursvielfalt ein zentraler Punkt für das Erreichen der Ausbauziele ist, denn der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien baut in großen Teilen auf dem Engagement einer Vielzahl verschiedener Personen, Unternehmen und Verbände auf. Dazu zählen insbesondere auch regionale Bürgerenergiegesellschaften, die wesentlich zur Akzeptanz der Energiewende in Deutschland beigetragen haben. Um die neuen administrativen Kosten und die neuen Risiken, die mit dem Systemwechsel zu Ausschreibungen verbunden sind, für lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften möglichst gering zu halten, sieht die EEG-Novelle für Bürgerenergiegesellschaften Sonderregelungen und Erleichterungen vor. Eine Bevorzugung von Großkonzernen kann ich darin nicht erkennen. Das einfache und transparente Ausschreibungsverfahren hilft kleinen Anbietern und ist eine weitere Maßnahme, die Akteursvielfalt auf dem Markt der erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Dyckerhoff, ich hoffe, Ihre Zweifel an der EEG-Novelle ausgeräumt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Egon Jüttner