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Egon Jüttner
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Frage von Marianna R. •

Frage an Egon Jüttner von Marianna R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,

warum befürworten Sie "Fracking"?

Haben die Berichte aus den USA von durch Fracking verseuchtes Grund- und Trinkwasser und die daraus für Landwirtschaft, Mensch Tier und deren Gesundheit schädlichen Folgen nicht erreicht?

Ich kann Politiker nicht verstehen, die nicht wahrnehmen - können oder wollen? - , welch zerstörerische Folgen Ihr Abstimmverhalten und Handeln für Umwelt, Natur und Mensch und für das Überleben Ihrer Enkelkinder hat.

Haben Sie Enkelkinder Herr Dr. Jüttner? Vielleicht müssen Sie sich eines Tages von diesen die Frage gefallen lassen, "warum hast Du das alles zugelassen, Opa?"!

Ich bin entsetzt über unsere aktuellen Politiker.

Mit freundlichen Grüßen

M. Reeb, Mannheim

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Reeb,

für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch zum Thema "Fracking" danke ich Ihnen recht herzlich. Ich habe mich daraufhin mit den Berichterstattern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema in Verbindung gesetzt, da es nicht zu meinen Schwerpunkten "Außenpolitik" und "Menschenrechte" gehört. Man hat mir folgende Punkte des Regelungspakets der Bundesregierung dargelegt:

- Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden

- Die Länder sollen darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen

- In Nationalparks und Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt werden

- Für jede Form von Fracking soll künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden

- Die Wasserbehörden sollen künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben

- Fracking-Gemische müssen künftig beim konventionellen Fracking „nicht wassergefährdend“ oder allenfalls „schwach wassergefährdend“ sein

- Die eingesetzten Stoffe sollen zudem umfassend offengelegt werden.

- Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser sollen strenge Vorgaben gelten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll auch hier Pflicht sein.

- Das Verpressen von Lagerstättenwasser soll künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist

- Verschärft werden soll auch das Bergschadensrecht. So soll die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt werden

Des weiteren teilten mir die zuständigen Berichterstatter mit, daß anders als bei der o. g. konventionellen Gasförderung es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten gebe, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Deshalb sei in den Regierungsentwürfen geregelt, daß zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich sei. Für Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb 3000-Metern Tiefe werde ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. Lediglich eine eng begrenzte Zahl von wissenschaftlich begleiteten und überwachten Probebohrungen sei unter strengsten Umweltanforderungen möglich. Nach 2018 sollen in absoluten Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden können. Die Voraussetzungen hierfür seien jedoch äußerst streng gefasst. Dazu gehören:

- eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) muß den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen,

- die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muß die verwendeten Fracking-Gemische als nicht wassergefährdend einstufen und

- alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d.h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen.

Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liege ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese seien also an das Votum der o.g. unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden. Dies habe auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten bestätigt.

Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten hier die im Bereich der konventionellen Erdgasförderung neu eingeführten strengen Auflagen ebenfalls vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also bereits im Regierungsentwurf sehr weitreichend. In den letzten Wochen haben die Koalitionspartner diese Vorschläge der Bundesregierung ausführlich im Parlament beraten. Die CDU/CSU-Fraktion konnte in diesen Gesprächen ihre – vorher fraktionsintern abgestimmten – Forderungen nach weiteren Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser fast vollständig durchsetzen. Für die CDU/CSU bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.

Sehr geehrte Frau Reeb, ich halte dieses Regelwerk für ausreichend streng gefaßt und teile deshalb die Auffassung meiner Fraktion zum Thema "Fracking".

Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner