Frage an Egon Jüttner von Volker G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,
das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sieht in seinem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassunggesetzes" u.a. die Einführung eines neuen Paragrafen im BGB vor (§ 611a BGB).
Wie ist die Position der CDU, dass im Rahmen einer Änderung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung Dienstleistungsverträge als Arbeitsverträge umtituliert werden sollen?
Inwiefern sehen Sie persönlich den Gesetzesvorschlag als Zielkonform mit den Anforderungen einer auf Wissen basierende Gesellschaft und dem Grundgesetz Artikel 12?
Der Vorschlag bedeutet ein faktisches Berufsverbot für ein Großteil der in der Wissensgesellschaft arbeitenden Solo-Selbständigen.
Wie werden Sie hierzu abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Volker Glassl
Sehr geehrter Herr Glassl,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 8. Februar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorgelegt. Es handelt sich hierbei um einen Diskussionsentwurf, wobei der Beginn des Gesetzgebungsverfahrens derzeit nicht feststeht. Die CDU/CSU-Fraktion werde sich in der Diskussion, wie mir von der zuständigen Arbeitsgruppe mitgeteilt wurde, eng an den Koalitionsvertrag halten, um das Ziel, Missbrauch zu verhindern und faire Bedingungen am Arbeitsmarkt zu schaffen, zu erreichen. Die CDU/CSU-Fraktion werde den Entwurf, wie er derzeit vorliegt, ablehnen, da sie die von Ihnen angesprochenen Punkte teilt und Selbstständige in ihrer freien Tätigkeit schützen möchte.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie mich jederzeit gern kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Egon Jüttner