Frage an Egon Jüttner von Gerd A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,
mein Arbeitgeber, der Mannheimer Morgen, plant den Austritt aus dem Tarifverband der Druckindustrie.
Als führende Tageszeitung in der Region und sollte er auch weiterhin mit dieser Vorbildfunktion
für mittelständische Unternehmen für Tarifverträge einstehen.
Die Tarifautonomie ist seit dem Krieg ein hohes Gut des Demokratiegedankens.
Daher würde mich interessieren wie Ihre Meinung als Abgeordneter der Region zu diesem Vorgang ist.
Mit freundlichem Gruß,
Gerd Arnold, technischer Angestellter, Mannheimer Morgen
Sehr geehrter Herr Arnold,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. September. Mir war bislang nicht bekannt, daß der Mannheimer Morgen sich mit dem Gedanken trägt, aus dem Tarifverband der Druckindustrie auszutreten. Da ich die Motive für diese Überlegungen nicht kenne, ist es mir nicht möglich, diesen speziellen Fall abschließend zu beurteilen und zu bewerten. Generell halte ich jedoch, wie Sie in Ihrer E-Mail geschrieben haben, die verfassungsrechtlich in Artikel 9 Absatz III des Grundgesetzes verankerte Tarifautonomie für ein hohes Gut unserer Demokratie und für einen Hauptgrund unseres wirtschaftlichen Erfolges seit Bestehen der Bundesrepublik. Die Tarifautonomie hat sich über die Jahrzehnte bewährt und ist zu einer tragenden Säule der Sozialen Marktwirtschaft geworden. Mit insgesamt fast 67.000 gültigen Tarifverträgen haben die Tarifvertragsparteien ein differenziertes System von Arbeitsbeziehungen geschaffen, das die unternehmerische Effizienz mit der sozialen Teilhabe der Arbeitnehmer in Einklang bringt. Die Arbeitsbedingungen von mehr als 80 % aller Arbeitsverhältnisse sind von tarifvertraglichen Regelungen bestimmt. Angesichts dieser Zahlen bin ich ein Verfechter der Tarifautonomie und kann daher prinzipiell allen Beteiligten den Verbleib im Tarifverband empfehlen. Dies schließt nicht aus, daß es im Einzelfall nachvollziehbare Gründe geben kann, aus einem Tarifverband auszutreten. Wie eingangs bereits jedoch dargelegt, sind mir die Einzelheiten in dem von Ihnen genannten speziellen Fall nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Egon Jüttner