Frage an Egon Jüttner von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Jüttner !
Wie ich der Süddeutschen Zeitung und vielen anderen Medien entnommen habe wurde Deutschland erneut wegen Verstößen gegen die Menschenrechte gerügt:
Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland als unzulässig erklärt. Sie sind auch Mitglied im entsprechenden Ausschuss des Bundestages.
Deshalb möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:
1. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Fraktion in dieser Sache?
2. Werden Sie sich für ein Verbot der chirurgische Kastration einsetzen?
3. Werden Sie sich an einer Debatte des Deutschen Ethikrates beteiligen?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Sehr geehrter Herr Gieseking,
ich möchte Ihnen für Ihre E-Mail vom 23. Februar herzlich danken. Das Bundesgesetz über die freiwillige Kastration wird in Deutschland nur noch selten angewendet. In den vergangenen zehn Jahren wurden weniger als fünf Sexualstraftäter pro Jahr chirurgisch kastriert. Eine Kastration kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. So muss beispielsweise der Sexualstraftäter dem Eingriff freiwillig und schriftlich zustimmen.
Der Sexualtrieb der Straftäter wird bei einer chirurgischen Kastration sehr stark eingedämmt. Laut Studien sinkt die Rückfallquote bei den freiwillig kastrierten Sexualstraftätern auf drei Prozent. Die Rückfallquote der Kontrollgruppen lag dagegen bei 50 Prozent. Daher möchte die Bundesregierung auf diesen freiwilligen Eingriff nicht verzichten. Aus fachlicher Sicht ist daher ein generelles Verbot der chirurgischen Kastration für die Bundesregierung auch unter der Berücksichtigung der vom Ausschuss des Antifolterkomitees des Europarats (CPT) vorgetragenen medizinisch-wissenschaftlichen Argumente nicht zwingend erforderlich.
mit freundlichen Grüßen
E. Jüttner