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Egon Jüttner
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Frage von Ingrid J. •

Frage an Egon Jüttner von Ingrid J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Jüttner,

der Staat, die Kommunen und Haushalte sind hoch verschuldet.
Trotz der gigantischen Pensionierungswelle, werden - im Gegensatz zu den Renten -
die Pensionen allerdings nicht überdacht und überarbeitet.
Dies bedeutet, das ein Beamter nach nur fünfjähriger Dienstzeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1365 Euro hat, ein Standardrentner kommt mit 45 (!) Beitragsjahren dagegen lediglich auf 1224 Euro. Lücken im Lebenslauf nicht mitgerechnet. Auch muss der Pensionär nur 30 Prozent seiner Krankheitskosten als Privatpatient selbst absichern, 70 Prozent erhält er vom Staat als Beihilfe. Ein Rentner dagegen zahlt die Hälfte seiner Krankenkassenbeiträge. Hinzu kommt, dass sich die Höhe der Pension am Verdienst der letzten zwei Dienstjahre orientiert, wenn das Gehalt im Regelfall am höchsten ist. Die gesetzliche Rente wird dagegen auf der Grundlage des durchschnittlichen Einkommens während des gesamten Berufslebens berechnet.
Wieso sind die Pensionen Ländersache? Wieso traut man sich nur bei den Rentnern zu kürzen - die mit Kündbarkeit, Zeitarbeitsverträgen, Pausen (z.B. Elternzeit) etc. kämpfen müssen? Von dem Pensionär wird ebenfalls keine Arbeitszeit bis 67 Jahren erwartet. Warum schafft man hier eine solche famose Ungerechtigkeit zu Lasten der Steuerzahler? Dies wird im Umkehrschluss bedeuten, dass später bei der Infrastruktur gespart werden muss, Steuern erhöht werden müssen!, das soziale Niveau sich absenken werden muss! Und weitere Renten gekürzt werden müssen! Unfassbar! Was gedenken Sie dagegen zu tun? Wann kommen hier die Reformen? Wie kann man nur so konsequent auf der einen Seite schrauben und ein komplettes System auf der anderen Seite ausblenden? Übrigens werden die Kosten der Pensionen früher in die Höhe schnellen als bei den Renten!!!

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Jeske

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Jeske,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Renten und Pensionen. Sie sprechen damit ein gleichsam interessantes wie komplexes Thema an. Sicherlich werden auf den ersten Blick Unterschiede zwischen der Altersrente und der Beamtenpension offenbar. Diese sind nicht zuletzt strukturellen wie auch konzeptionellen Grundsätzen und Erwägungen geschuldet.
Bereits die zugrundeliegenden Ausgestaltungen von Rente und Pension erschweren einen direkten Vergleich und lassen diesen, bei ernsthafter Betrachtung, alsbald zu einer äußerst komplexen und mannigfaltigen Thematik anwachsen, bei der sämtliche Faktoren Berücksichtigung finden müssen. Ich erlaube mir, aufgrund der gebotenen Kürze, nur einen dieser Faktoren beispielhaft aufzugreifen, um zumindest ein Stück weit die Dimension der Thematik aufzuzeigen: der weit überwiegende Teil der Beamten ist im gehobenen oder höheren Dienst tätig und verfügt dabei mindestens über eine Hoch- bzw. Fachhochschulreife. Der Anteil von Arbeitnehmern und Angestellten mit vergleichbaren Qualifikationen fällt dabei deutlich geringer aus. Dies findet in der Betrachtung mitunter nur unzureichende Berücksichtigung. Dass sich die erworbene Qualifikation sowohl in der Einkommenshöhe, als auch in der Höhe einer Pension oder Rente widerspiegelt, ist zwar eingängig, wird aber dennoch oftmals außer acht gelassen.

Prinzipiell stimme ich jedoch mit Ihnen überein, dass die notwendigerweise zu tragenden Lasten in unserer solidarischen Gesellschaft auf möglichst viele Schultern zu verteilen ist. Hier müssen sämtliche Personenkreise, ihren Möglichkeiten entsprechend, eingebunden und berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird daher, wie Sie bereits einwenden, künftig sicherlich auch über die Beamtenbesoldung und die Beamtenpension zu reden sein.

Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner