Frage an Egon Jüttner von Alexander N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Herr Dr. Jüttner,
sehe ich das richtig, dass die Fluticketsteuer nur Reisende von Airlines betrifft, nicht aber Besitzer und Nutzer von Privatflugzeugen? Wenn ja, mit welcher Begründung werden diese hiervon ausgenommen/entlastet?
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Ninnig
Sehr geehrter Herr Ninnig,
vielen Dank für Ihre Frage vom 2. September zur Luftverkehrsteuer.
Die Einführung einer Luftverkehrsteuer für Abflüge in Deutschland ist gestaffelt nach der Entfernung des Zielorts vom inländischen Startort. Dadurch sollen im Flugverkehr Anreize für umweltgerechtes Verhalten gesetzt werden. Betroffen sind nur Passagierflüge, da der Luftfrachtverkehr dem internationalen Wettbewerb unterliegt und hierdurch sehr sensibel auf Preisschwankungen reagiert. Privatflugzeuge sind von dieser Besteuerung ausgeschlossen, da sie, anders als die Luftverkehrsunternehmen, nach § 27 II des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) bereits einer Besteuerung unterliegen. Die Steuerbefreiung gilt auch für Rundflüge und Inselverkehre, die meist von mittelständischen Luftverkehrsunternehmen durchgeführt werden. Die Luftverkehrsteuer soll nach Plänen des Bundesfinanzministeriums bis Ende Juni 2012 einer Evaluierung unterzogen werden, die eventuell nötige Nachjustierungen möglich macht.
Mit freundlichen Grüßen
Egon Jüttner