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Egon Jüttner
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Frage von Peter A. H. M. •

Frage an Egon Jüttner von Peter A. H. M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Jüttner,

Sie sind nicht nur MdB sonder auch im Stadtrat von Mannheim. Als Mdb haben Sie für das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz gestimmt bzw. später dagegen, den ermäßigten MwSt-Satz für das Hotelgewerbe wieder aufzuheben. Es mag Gründe geben, dem Hotelgewerbe den ermäßigten Steuersatz zuzugestehen. Dass dadurch aber Wirtschaftswachstum geschweige denn eine Beschleunigung entsteht, glauben nur FDP- und Unionspolitiker, wobei auch bei einigen Unionspolitikern daran Zweifel hegen. Das tun auch die Sachverständigen der OECD und die meisten deutschen Wirtschaftsexperten. Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (zu dem auch die ermäßigte MwSt für das Hotelgewerbe gehört) zu erheblich verringerten Einnahmen bei den Kommunen führt, die nun gezwungen sind Gebühren zu erhöhen, die jegliche mögliche Erleichterungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz aufzehren oder sogar zu erheblichen Mehrbelastungen z.B für Familien führen. Dies gilt wie Sie wissen auch für Mannheim.

Ob hier nun ein Interessenkonflikt als Stadtrat und MdB vorliegt oder vorlag muss ihr Gewissen entscheiden. Ich wüsste aber gerne, was Sie auf Bundesebene tun werden, um den Kommunen nicht weiter zu schaden oder was Sie tun können und werden um für die Kommunen und speziell ihrer Heimatstadt, der sie ja doppelt verpflichtet sind, die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, die nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter A.H. Meier

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Gerne will ich im Folgenden hierzu Stellung nehmen.

Auch wenn Ihre Kritik an einzelnen Punkten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes nicht vollständig von der Hand zu weisen ist, so gibt es meiner Meinung nach keine Alternative zu diesem Maßnahmenpaket. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen um insgesamt rund 8,5 Mrd. € entlastet. Darüber hinaus wurden alle Bürger zum 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 € auf 8.004 €, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 €) und des Bürgerentlastungsgesetzes (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. € entlastet.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz leistet einen zentralen Beitrag dazu, Unternehmen in der Krise zu unterstützen und so Arbeitsplätze zu erhalten. Mir ist bewusst, dass die Kommunen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Mindereinnahmen von 1,6 Mrd. € verkraften müssen. Dies muss an anderer Stelle kompensiert werden. Wenn es nicht gelingt, die Krise zu überwinden, werden nicht nur Arbeitsplätze gefährdet, sondern es werden auch die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen zurückgehen und die Kaufkraft vor Ort wird nachlassen. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll dazu beitragen, dass den Kommunen wieder größere finanzielle Spielräume zur Verfügung stehen. Damit das rasch gelingt, setzt sich der Bund auch ganz besonders für die Kommunen ein. Allein im Rahmen des Konjunkturpaktes II fließen vom Bund 10 Mrd. € in die Städte und Gemeinden.

Mit freundlichen Grüßen

Egon Jüttner