Frage an Egon Jüttner von Alexander Z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Jüttner,
am 25. Februar wird der Deutsche Bundestag unter TOP 10 (a-c) die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetztes beraten. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz heute, am 17. Februar 2010 mit seiner Unterschrift ausgefertigt.
Sowohl CDU als auch CSU und FDP haben mittlerweile mehrfach erklärt, dieses Gesetz nicht oder nicht mehr zu wollen -- stattdessen will man in Zukunft auf Löschen statt Sperren setzen und das Zugangserschwerungsgesetz nicht anwenden/aufheben.
Mich interessiert, wie Sie stimmen werden, wenn die Anträge zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Abstimmung stehen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Zschach
Sehr geehrter Herr Zschach,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Zugangserschwerungsgesetzes.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird nun nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Horst Köhler vorerst in seiner bestehenden Form angewendet. Aufgrund der Anträge der Oppositionsfraktionen wurde die Angelegenheit nach der ersten Lesung am 26. Februar 2010 im Bundestag an den zuständigen Rechtsausschuß überwiesen. Es hängt entscheidend von der Beschlußvorlage dieses Ausschusses ab, wie mein Abstimmungsverhalten ausfallen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Egon Jüttner