Frage an Egon Jüttner von Jürgen H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Professor Jüttner,
bitte beantworten Sie folgende 4 Fragen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrungen in der Politik, nicht zuletzt auch aus Ihrer Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter, die Thematik vertraut ist.
1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?
4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Jürgen Holdefleiß, Mannheim
(Vorsitzender des Vereins "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V.") IEDF
Sehr geehrter Herr Dr. Holdefleiß,
vielen Dank für Ihre mail. Zwischenzeitlich hat mir Herr Dr. Lamers MdB Ihren Brief vom 13.8.09 ("Petition "Renten DDR-Altübersiedler")zugesandt und mich gebeten, Ihr Anliegen zu bearbeiten. Ich bin dazu bereit, kann dies aber erst, wenn ich wieder in den Bundestag gewählt worden bin und dann auch Zugang zu den entsprechenden Gremien, insbesondere zum Petitionsausschuß, habe. Insofern bitte ich Sie um Geduld. Trotz früherer Zugehörigkeit zum Bundestag (bis 2005) kann ich Ihre speziellen Fragen nicht beantworten, da ich in völlig anderen Ausschüssen (Menschenrechtsausschuß und Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit) tätig war. Ich bitte hier um Ihr Verständnis. Gleichwohl kann ich Ihnen versichern, dass ich Verständnis für Ihr Anliegen habe und mich nach einer Wahl in den Bundestag entsprechend einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
E. Jüttner