Frage an Egon Jüttner von Gregor S. bezüglich Familie
In Teilen Deutschlands wird jedes zweite Kind unehelich geboren. Sorgerecht des Vaters ist dann von der Zustimmung der Mutter abhängig. Elternzeit ist an das Sorgerecht gekoppelt und kann verweigert werden. Vater-Kind-Umgang wird per Gerichtsbeschluß i.d.R zweiwöchig zugelassen, wobei das ohne Konsequenzen von der Mutter verhindert werden kann. Einstweilige Verbotsverfügungen z.B. einen Kindergarten zum Abholen oder bei den Elternabenden zu betreten ist ohne Probleme möglich - Viele Kiga’s haben Listen. Ein Gesetz einen Vaterschaftstest - ohne Zustimmung der Mutter – mit mehrjährigem Zuchthaus zu bestrafen, ist im Frühjahr einige Zeit diskutiert worden.
1. In Frankreich ist dies alles undenkbar. Es gibt z.B. Doppelwohnsitz bei beiden Eltern. In Norwegen kann umgangsvereitelnden Eltern das Sorgerecht ganz entzogen werden. In Schweden müssen Väter einen Teil der Elternzeit antreten, wenn diese nicht verfallen soll. Die Regelungen anderer Länder sind Jahrzehnte alt wohingegen hier das international bekannte Parental Alientation Syndrom (Rufmord) und Umgangsvereitelung weit verbreitet sind aber in keinem Kinderbericht der Bundesregierung erwähnt werden.
Sehen sie anhand der Entwicklung gesetzgeberischen Handlungsbedarf z.B. bei den Rechten von Vätern (unehelicher Kinder)?
2. Halten Sie eine Zwangsmediation, wie in Kalifornien oder im Cochemer Modell in Deutschland seit Jahren erprobt, für unterstützenswert oder glauben sie, die staatlichen Familienverwaltungsindustrie aus Gericht, Anwälten, Jugendamt ergänzt durch freie Beratungsträger und Babyklappen sind ausreichend?
3. Denken sie mit solch Vaterrolle aufwachsende werden zukünftig selbst Kinder bekommen oder eher den Bevölkerungsteil ohne jeden Bezug zu Kindern mehren?
4. Für wie dringend halten sie diese Problematik im Hinblick auf Scheidungs-, Geburts-, Abtreibungsraten, der Bevölkerungsentwicklung, dem Renten- und Gesundheitssystem und dem persönlichen Glück der Menschen.
Was werden sie persönlich tun?
Sehr geehrter Herr Samsa,
es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber gar nicht in Fragen von Unterhalt und Umgangsrecht eingreifen müsste, denn für ein Kind ist es zweifellos das Beste, gemeinsam von Vater und Mutter betreut und umsorgt aufzuwachsen. Für die CDU und auch mich persönlich gilt deswegen grundsätzlich bei allen Entscheidungen, das Wohl des Kindes allem voranzustellen. Insbesondere ist dies zu beachten, wenn Vater und Mutter ein getrenntes Leben führen möchten.
Die 1998 von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingeführten Neuerungen im Sorgerecht entsprechen diesem Grundsatz. Darüber hinaus sehe ich persönlich derzeit keine konkreten Handlungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber. Das von Ihnen angesprochene persönliche Glück der Bürgerinnen und Bürger ist eine sehr persönliche und private Angelegenheit. Ich bin davon überzeugt, dass Gesetze diesbezüglich nur die Aufgabe haben dürfen, diesen persönlichen Freiraum von Einmischungen der Politik zu schützen.
Im Bereich der wirtschaftlichen Absicherung besteht allerdings eine Verantwortung der Gemeinschaft. Der CDU sind die finanziellen Schwierigkeiten Alleinerziehender, gerade in den mittleren und niedrigeren Einkommensbereichen, wohl bewusst. Kinder müssen unabhängig vom Lebensentwurf der Eltern abgesichert werden, auch hier muss das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen.
Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch ausdrücklich die Veränderungen im Unterhaltsrecht mitgetragen. Darüber hinaus honoriert die CDU durch die Einführung des Grundfreibetrags von 8000? pro Person, also auch für jedes Kind, und durch die Betragsermäßigung bei den Rentenzahlungen von monatlich 50? den Zukunftsbeitrag von Eltern zum Generationenvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
E.Jüttner