(...) Natürlich sind Autos mit entsprechenden Motoren wegen ihres geringen Schadstoffausstoßes ohnehin die Gewinner der Umstellung auf die CO2-basierte Kfz-Steuer. Darüber hinaus wurde die Drei-Liter-Technologie durch eine Steuerbefreiung der Fahrzeuge bis einschließlich 2005 bis zu einer Höhe von 511,29 Euro gefördert. Eine weitere Besserstellung über die genannten Besserstellungen hinaus vorzusehen, schien uns nun nicht sachgerecht. (...)
(...) Unabhängig von der in Bayern diskutierten Änderung der gegenwärtigen Rechtslage darf ich Ihnen mitteilen, dass die Studiengebühren in einigen Bundesländern einer Zweckbindung unterliegen . In Bayern dürfen Studiengebühren ausschließlich zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden. (...)
(...) Die Regelung zur Steuerfreistellung von Wohneigentum für Ehegatten und Lebenspartner dient neben dem Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums dem Ziel der Lenkung in Grundvermögen schon zu Lebzeiten des Erblassers. Insbesondere vor dem Hintergrund der krisenhaften Finanzmarktentwicklung seit dem vergangenen Jahr soll unterstützt werden, dass das Familiengebrauchsvermögen krisenfest erhalten bleiben kann. (...)
(...) Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, auch dem Staat etwas zuzuwenden. Für gewöhnlich geschieht dies im Wege etwa von Schenkungen, z. B. (...)
(...) Die staatliche Beteiligung an der Commerzbank AG – 25 Prozent plus eine Aktie – fußt auf den Möglichkeiten, die der Gesetzgeber mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz vor kurzem geschaffen hat, um auftretenden Schwierigkeiten in unser Kreditwirtschaft, die durch die weltweite Finanzkrise versucht wurden, wirksam begegnen zu können. Selbstverständlich wurde dieses Gesetz im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag verabschiedet. (...)
(...) Um der kalten Progression entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren regelmäßig die Steuertarife und auch den Freibetrag angepasst. So etwa bei der Reform im Jahr 2005 und jetzt auch im Rahmen des Konjunkturpakets II. (...)