
(...) Nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren erlangt der ausgleichsberechtigte Ehegatte einen eigenständigen Anspruch im System der gesetzlichen Rentenversicherung. (...) Bei Beamtinnen und Beamten, für die eine besondere (frühere) Altersgrenze gilt, kommt es zu der Besonderheit, dass sie bereits mit Vollendung des 60. (...)