Frage an Eckhardt Rehberg von Georg W. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Eckhardt Rehberg!
Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ist eine weitere Beschneidung der Bürgerfreiheit begründet mit dem ewig gleichen Argument der Terrorvorsorge. Es ist ein großer Schritt hin zum "Gläsernen Bürger" der mich persönlich sehr empört.
Wie beabsichtigen Sie sich in Bezug auf dieses Thema zu verhalten?
Sehr geehrter Herr Wittig,
der „Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und in der Abstimmung innerhalb unserer Bundestagsfraktion. Gegenwärtig ist dort der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen.
Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wird es in Zukunft Diensteanbietern ermöglicht, Nutzungsdaten (Protokolldaten oder Logfiles) zu erheben und zu verwenden. Aber auch nur dann, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Auch dürfen nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.
Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder gar eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Erstellung eines Surfprofils, werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht. Für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden werden ebenfalls keine neuen Befugnisse geschaffen, obwohl immer wieder anderes behauptet wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt in ausreichender Weise
darlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg