Frage an Eckhardt Rehberg von Moritz H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Rehberg,
die seit dem 01.07.2020 in Kraft getretene Mehrwertsteuersenkung finde ich grundsätzlich sehr positiv und dennoch ausgesprochen ungerecht.
Durch den viel zu kurzen Zeitraum der Befristung bis Ende 2020, ist es für den Verbraucher leider kaum möglich im größeren Rahmen davon zu profitieren.
Da bekanntlich der Liefer- bzw. der Zeitpunkt der Leistungserbringung für den Steuersatz relevant ist, wird am Ende doch wieder mit 19% abgerechnet. Dies betrifft besonders größere Bauvorhaben oder Anschaffungen, die einen langen Lieferzeitraum haben.
Anhand zwei meiner Vorhaben möchte ich Ihnen die Problematik noch genauer darlegen.
Ich würde gern dieses Jahr mit dem Bau eines Wintergartens beginnen. Hierfür ist ein Bauantrag erforderlich, laut Aussage des zuständigen Bauamts beträgt die Bearbeitungszeit voraussichtlich 4-6 Monate. Bis zum Abschluss der Arbeiten (Rechnungsstellung bzw. Abschluss der Leistung) ist das Jahr 2020 vorüber und ich muss mit 19% MwSt rechnen. Weiterhin würde ich mir gern einen Neuwagen zulegen, allerdings beträgt laut Aussage des Verkäufers die Lieferzeit auch hier unverbindlich 3-4 Monate. Wieder kann eine vollständige Leistungserbringung bis zum 31.12.2020 nicht garantiert werden.
Als Konsequenz werde ich abwarten und beide Projekte erstmal nicht umsetzen.
Aus meiner Sicht gibt es nur Mitnahmeeffekte von Verbrauchern, welche zufällig vor der Mehrwertsteuersenkung Leistungen beauftragt haben und nun zufälliger Weise von der Senkung profitieren.
Wäre die Mehrwertsteuersenkung gleich für mindestens 2 Jahre erfolgt, würden sicher mehr Verbraucher über größere Investitionen nachdenken. Dies hätte einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft.
Auch der Umstellungsaufwand der Unternehmer bzw. der gesamten Wirtschaft für so einen kurzen Zeitraum steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.
Wird sich die CDU für eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung einsetzten?
Sehr geehrter Herr Holtz,
ich bin gegen die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung über den 31. Dezember 2020 hinaus. Das würde Steuermindereinnahmen von fast 40 Mrd. Euro bedeuten. 2021 werden die Bürger durch die hälftige Abschaffung des Solidaritätszuschlages und das Familienentlastungsgesetz um 17 Mrd. Euro entlastet.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg