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Eckhardt Rehberg
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Klaus-Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Rehberg!

Die Preise für den Kauf von Wohnimmobilien haben sich bundesweit in den letzten zehn Jahren dramatisch erhöht. Teilweise sogar deutlich mehr als verdoppelt! Ein Ende dieser Preisabwicklung ist überhaupt nicht absehbar. Das bedeutet,dass der Erwerb (trotz niedriger Hypothekenzinsen)von Immobilen aufgrund des hohen Kaufpreises ,selbst für Besserverdiener immer schwieriger zu finanzieren ist. Für Normalverdiener ist der Bau oder Erwerb von Wohneigentum fast gar nicht mehr finanzierbar! Bei einer Verdoppelung des Kaufpreises verdoppelt sich zudem automatisch auch die Kosten für die zu zahlende Grunderwerbsteuer (Ländersteuer). Ich finde das völlig überzogen und unangemessen. Ich bin der Meinung,dass kann so nicht mehr weitergehen! Wie stehen Sie als Volksvertreter dazu, wenn die Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb eines selbstgenutzten Wohneigentums, halbiert werden würden. Gerade auch in Hinblick auf eine immer wichtiger werdende sichere Alltersabsicherung. Durch die von der EZB praktizierte Null-Zins-Politik wird auch das Ansparen des geforderten notwendigen Eigenkapitals von meist mindestens zwanzig Prozent zudem auch noch immer schwieriger. Und an einem Ende der Null-Zins-Politik durch die EZB haben die hochverschuldeten EU-Staaten auch gar kein Interesse.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

die Koalitionsfraktionen haben im April diesen Jahres mit Wirkung zum 1. Juli 2021 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen.

Damit gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Wir haben beschlossen, dass die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt, die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg