Portrait von Eckhardt Rehberg
Eckhardt Rehberg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eckhardt Rehberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Joachim S. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Hans-Joachim S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rehberg,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Schirm

Portrait von Eckhardt Rehberg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schirm,

danke für Ihre Anfrage bezüglich des Dienstrechtsneuregelungsgesetzes.

Die Union wollte ursprünglich eine Faktorisierung der Arbeit zu unregelmäßigen Zeiten einführen. Leider ist es uns nicht gelungen dies innerhalb der Großen Koalition durch zu setzen. Das Ziel der Faktorisierung wäre gewesen, dass zehn Jahre Schichtdienstarbeit zur Reduzierung von einem Jahr Lebensarbeitszeit geführt hätten.
Allerdings scheint mir die Einigung auf eine Lebensarbeitszeit von 62 Jahren als noch vertretbar. Dies wäre eine Erhöhung von zwei Jahren, so wie sie es schon richtig geschrieben haben. Allerdings sehe ich schon einen Unterschied zwischen einem Soldaten und einem Feuerwehrmann. Die Soldaten, hier z.B. die Sanitäter oder Feldjäger, müssen im Laufe ihrer Dienstzeit sehr regelmäßig (beinah jährlich) Auslandseinsätze durchführen. Hierbei stelle ich mir schon die Frage ob jeder Soldat des mittleren Dienstes (hier die Dienstgradgruppe der Feldwebel) mit 55 Jahren noch rein körperlich in der Lage ist im Ausland, unter widrigsten Bedingungen, seinen Dienst durch zu stehen. Sicher gibt es Ausnahmen aber die Regel ist es in diesem Alter sicher nicht mehr. Zumal auch diese Dienstgradgruppe mittlerweile bis zum 55. Lebensjahr dienen muss. Früher lag die Pensionsgrenze bei 52 Lebensjahren.

Des Weiteren ist Ihnen sicherlich bewusst, was es für einen fünfundfünfzigjährigen Familienvater finanziell bedeutet, wenn er mit 55 Jahren in Pension geht und womöglich noch Kinder in der Ausbildung hat oder ein Haus abbezahlen muss. Es gibt Soldaten, die es als ungerecht empfinden, wenn sie mit 55 Jahren in Pension gehen müssen und ihre Abschläge zur Pension (auf Grund des frühen Pensionseintritts) sehen.

Auf den ersten Blick erscheint es unfair für sie gegenüber der Dienstgradgruppe der Feldwebel, dass sie bis zum 62. Lebensjahr arbeiten dürfen. Allerdings hat, wie so oft, die Medaille mehrere Seiten. Die Angestellten im nicht-öffentlichen Dienst arbeiten, sofern sie keine Abschläge auf die Rente haben wollen, bis zum 67. Lebensjahr.
Ich werde dem Inhalt des Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zustimmen, auch wenn die Polizisten der Bundespolizei ähnliche Bedenken, wie Sie äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg