Frage an Eckhardt Rehberg von Thomas L. bezüglich Gesundheit
Betreff: Corona Pandemie und Gefahr eines Impfzwanges
Sehr geehrter Herr Rehberg
Werden Sie sich gegen eine Impfzwang der Bevölkerung einsetzen.
Zita: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder würde in Deutschland eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus befürworten. „Für eine Impfpflicht wäre ich sehr offen“, (Stuttgarter Zeitung vom 23.4.2020)
Werden Sie sich auch gegen einen indirekten Impfzwang einsetzen (zb. durch indirekten Zwang duch einen Immunitätsausweis und deren weiterer Konsequenzen wie bereits von Hr. Spahn in einem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des IFSG gefordert).
Werden Sie sich für eine Selbstbestimmte Impfentscheidungen nach einer wissenschaftlichen Risiko Nutzen Analyse einsetzen.
Das ist sehr wichtig für mich und meine Familie. Und ebenfalls für spätere Wahlentscheidungen von großer Wichtigkeit.
Hochachtungsvoll
Thomas Leidinger
Sehr geehrter Herr Leidinger,
ich danke für Ihre Frage.
Das im Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält nicht mehr die Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation (§ 22 Infektionsschutzgesetz) und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus.
Da es derzeit noch offene Fragen bzgl. einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen.
Dennoch bleibt es die Aufgabe der Politik, die Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die Grundrechte einschränken und die Frage der Verhältnismäßigkeit aufwerfen – insbesondere, wenn in möglicherweise absehbarer Zeit die Immunität durch einen wissenschaftlich zweifelsfreien Antikörpertest oder eine durchgeführte Impfung festgestellt werden kann.
Wie man eine solche Immunität dann angemessen dokumentiert, wird ebenfalls zu diskutieren sein. Das betrifft auch Krankheiten, für die es bereits einen ausreichenden Impfschutz bzw. zweifelsfreie Test zum Nachweis der Immunität gibt (etwa Masern).
Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen.
Gleichzeitig müssen wir auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick nehmen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Deutsche Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten wurde. Diese bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg