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Eckhardt Rehberg
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Frage von Horst R. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Horst R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Rehberg,

im April d.J. wurde der Mindestlohn für Reinigungskräfte u.a. vom Bundestag beschlossen. Dabei wurde zwischen Ost und West zwischen 80% zu 100% entschieden. Ich habe daraufhin eine Petition eingereicht. Ich habe Zwischenbescheide erhalten, aber keinen abschliesenden Bescheid darüber, warum nach 18 Jahren Deutsche Einheit immer noch so gewaltige Unterschiede gemacht werden. Können Sie als MdB unseres Bundeslandes Einfluss darauf nehmen, dass der Petitionsausschuss endlich eine den Arbeitsnehmern der Neuen Bundesländern zufriedenstellende Antwort erklärt.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus den Neuen Bundesländern erhalten doch auch nicht 80% der Diäten die Abgeordneten der Alten Bundesländer erhalten.

Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen

Horst Rahn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rahn,

wie sie schon schrieben existieren Unterschiede in der Entlohnung der Gebäudereiniger, zwischen Ost und West. Auch ich habe wenig Verständnis für eine Größenordnung, die wie hier bei 20 Prozent liegt. Und dies 17 Jahre nach der Deutschen Einheit. Allerdings ist die Politik in Fragen von Tarifabschlüssen der falsche Ansprechpartner. Aufgrund der bestehenden Tarifautonomie müssen und sollen die jeweiligen Tarifpartner die Entlohnung, für die nächsten Jahre eigenständig festlegen. In diesem Fall erfolgte der Tarifabschluss durch die IG Bauen-Agrar-Umwelt und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Es ist allerdings möglich diese Abschlüsse in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf zu nehmen. Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent erhalten, nach Prüfung diese Möglichkeit. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien der betreffenden Branche. Entsprechend den Vorgaben wird durch den Gesetzestext dann nur noch klargestellt, dass die Mindestlohntarifverträge ausnahmslos für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche verbindlich sind. Dies ist hier auch im Bereich der Gebäudereiniger geschehen.

Zu Ihrer Petition. Der Eingang wurde auch mir bestätigt. Allerdings ist der Vorgang noch in der Bearbeitung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Petition abschließend noch in diesem Jahr behandelt werden kann, erachte ich als eher gering. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird erst Anfang nächsten Jahres über Ihren Petitionsantrag entschieden. Bei weiteren Fragen melden Sie sich doch bitte direkt in meinen Büro in Rostock oder Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg