Frage an Eckhardt Rehberg von Richard S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Rehberg,
wie stehen Sie zu den jüngsten Beschluß die Bahn endlich an die Börse zu bringen? Es gibt natürlich mehrere wichtige Themen und unbeantwortete Fragen (z.B. Fragwürdige Rechtslage, Prognostitierte Erhöhte Preise für Kunden, Erhalt evt. unrentabler Nahverkehrstrecken) die mich dazu bewegen eindeutig gegen die Teilprivatisierung zu sein, aber da ich nur Vorteile für Herrn Mehdorn und Anlieger sehe, aber keine für den Normalen Bürger. Mich würde vor allen interessieren ob Sie beabsichtigen für oder gegen die Teilprivatisierung zu stimmen. Die nächste Frage wäre, wenn Sie dieses Vorhaben nicht befürworten, ob Sie denken das der Prozess aufzuhalten ist.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Richard Sanddorn
Sehr geehrter Herr Sanddorn,
für Ihre Frage zur Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur teilweisen Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG danke ich Ihnen und möchte Ihnen wie folgt antworten:
Mit dem Beschluss der Bundesregierung wird das wichtigste verkehrspolitische Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition auf den parlamentarischen Weg gebracht. Die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG soll die 1994 begonnene Eisenbahnstrukturreform vollenden. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sehen einer intensiven Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und Bundesrat entgegen und werden diese mit Sorgfalt betreiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Kreis der Beteilgten bereits Änderungswünsche am Gesetzentwurf angemeldet.
Durch den Gesetzentwurf wird keine Änderung des Grundgesetzes vorgenommen. Damit bleibt die Verantwortung für die Bahninfrastruktur - also Schienennetz, Bahnhöfe und Energieversorgung - grundgesetzlich vorgegeben weiter beim Staat. Das Eigentum daran geht nicht in den Kapitalmarkt, sondern muss juristisch dauerhaft gesichert beim Bund bleiben. Für uns ist dies das wichtigste Prüfkriterium für den Gesetzentwurf.
Zu den weitergehenden Forderungen von CDU/CSU für das Verfahren zählen die gesetzliche Sicherheit für das Initiativrecht des Bundes für den Aus- und Neubau des Schienennetzes, die Festschreibung einer schrittweisen, dauerhaften Entlastung des Bundeshauhaltes, die Vorlage eines unterschriftsreifen Entwurfs für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung noch vor dem Abschluss der Gesetzgebung sowie eine kürzere Laufzeit für den ersten vertraglich vereinbarten Bewirtschaftungszeitraum der Schieneninfrastruktur durch die DB AG. Von besonderer Bedeutung ist die Projektion einer konkreten Wertermittlung zum 01.07.2007 durch die Bundesregierung über den im Gesetzentwurf formulierten Wertausgleich. Dem kann dann die ebenfalls ausstehende Prognose über die Erlöserwartung gegenübergestellt werden. Daher ist das Gesetz auch mit einem Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages für die unmittelbare Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG zu versehen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg