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Eckhardt Rehberg
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Frage von Gerald K. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Gerald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wieviel wird die EEG den Bürger noch kosten. Obwohl unser Verbrauch ( das ist physikalisch falsch ) fast gleich geblieben ist zahlen wir wieder mehr. Ihr Bundestagskollege Trittin sagte mal nicht mehr als eine Kugel Eis würde es pro Person kosten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zu den EEG Kosten.

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.
Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet.
Alternativ kann der produzierte Strom direkt vermarktet werden. Über das Marktprämienmodell wird der Unterschied des an der Börse erzielten Preises und der Einspeisevergütung durch eine Marktprämie ausgeglichen. Um einen Wechsel möglichst vieler EEG-Anlagen in die Direktvermarktung anzureizen, wird zusätzlich eine Managementprämie gezahlt.

In anderen Worten: Die Auszahlungen an die EE-Anlagenbetreiber übersteigen die Einnahmen aus dem Verkauf der Strommengen teilweise um ein Vielfaches. Dieser Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises.
Die Höhe der EEG-Umlage wird durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und beträgt für das Jahr

2020: 6,756 ct/kWh

Einfluss auf die Höhe der EEG–Umlage haben: der erwartete Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand und eine Liquiditätsreserve.

Die EEG-Umlage ist nicht für alle Stromverbraucher gleich hoch:

Es gibt Sonderregelungen für stromkostenintensive Unternehmen, die bestimmten Branchen angehören müssen und bei denen der Anteil der Stromkosten an der Wertschöpfung besonders hoch ist. Diese Unternehmen können auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ermäßigung der EEG-Umlage erhalten, wenn ihr Strombezug 1 GWh pro Jahr übersteigt.

Schienenbahnen erhalten ebenfalls auf Antrag beim BAFA eine Reduktion ihrer EEG-Umlage-Zahlungen, wenn sie mindestens 2 GWh Strom pro Jahr verbrauchen.

Eigenversorger müssen unter bestimmten Voraussetzungen auf den selbstverbrauchten Strom EEG-Umlage an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abführen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg