Frage an Eckhardt Rehberg von Reinhold B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rehberg,
man könnte meine Fragen auch den Themenbereich Soziales, Verbraucherschutz, Senioren oder noch besser Vertrauen zuordnen, aber letzteres wird gar nicht angeboten... worum geht es?
Die Direktversicherten werden bei Auszahlung ihrer - auch die vor 2003 - vereinbarten Verträge mit vollen Krankenversicherungsbeiträgen um ca. 1/5 ihrer Auszahlungssumme (bei steigenden Beiträgen kann es noch mehr werden) erleichtert - das war bei Vertragsabschluss vor dem Gesundheitmodernisierungsgesetz "GMG" mit Wirkung zum 1.1.2004 nicht vereinbart. Vielmehr hatten die politischen Verantwortlichen dazu angehalten, dass die Arbeitnehmer*innen für ihr Alter vorsorgen - das haben sie zum Beispiel mittels einer Direktversicherung getan - mit der Zusage, dass diese steuer- und sozialversicherungfrei ausgezahlt wird - eine daraus vereinbarte Direktversicherung ist eine beidseitige Willenserklärung, also ein Vertrag. Mit dem GMG wurden aber auch diese Verträge unter Verletzung des Vertrauensschutzes , mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet - siehe oben. ... wir sagen dazu: erst angelockt - dann abgezockt.
meine Fragen an Sie:
1. Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen, der ich auch bin und gleichzeitig Wähler den Eingriff in bestehende Verträge?
2. Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu dem Vertragsschutz - müssen Verträge eingehalten werden?
Wenn ja: wie wollen Sie bzw. Ihre Partei die Ungerechtigkeit in der eigenverantwortlichen Altersvorsorge beseitigen?
3. Was erzählen Sie den Jüngeren, die heute ihre Altersvorsorge vorbereiten - können Sie sich noch darauf verlassen, dass die Zusagen der Politik (Bsp. Beitragsfreiheit bei Riesterförderung) noch in 30 Jahren - wenn ihre Verträge zur Altersvorsorge ausgezahlt werden - gelten?
Mit freundlichen Grüßen
R. B.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen zum Thema Direktversicherung.
Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in die gesetzliche Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge werden Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner von den Krankenversicherungsbeiträgen, die sie aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu zahlen haben, ab dem 1. Januar 2020 durch die Einführung eines monatlichen Freibetrages in Höhe von 159,25 Euro entlastet.
Von dem Freibetrag werden auch diejenigen profitieren, deren Rentenbezug vor dem Jahr 2020 begonnen hat und deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag ist an die Entwicklung der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich damit jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden. Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten ab einer Höhe von 159,25 Euro (2020) monatlich erhalten mit der Neuregelung eine Entlastung von rund 300 Euro pro Jahr. 60 Prozent der betroffenen Personen zahlen zukünftig maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags. Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, deren Betriebsrente bisher unterhalb der Freigrenze lag, zahlen auch weiterhin keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insgesamt werden die Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner so jedes Jahr um mindestens 1,2 Milliarden Euro entlastet.
Da – anders als bei den Beiträgen zur GKV – die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung von den Rentnerinnen und Rentnern vollständig alleine zu tragen sind, soll dies auch bei den Betriebsrenten analog weiter gelten. Dies wird auch der schwierigeren Finanzlage der Pflegeversicherung gerecht.
Eine höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner z. B. durch die generelle Einführung des hälftigen statt des vollen Beitragssatzes hätte in der GKV dauerhafte jährliche Mindereinnahmen von mindestens drei Milliarden Euro zur Folge. Drei Milliarden Euro entsprächen einer Größenordnung von 0,2 Beitragssatzpunkten. Über die geplante Neuregelung hinausgehende erhebliche Entlastungen für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner würden den Druck auf die Zusatzbeiträge ab dem Jahr 2021 deutlich erhöhen und sind nicht finanzierbar. Eine vollständige Rückabwicklung des GKV-Modernisierungsgesetzes – GMG von 2003 wäre sogar mit Kosten von rund 37 Milliarden Euro verbunden, was jenseits jeder realistischen Finanzierungsmöglichkeit liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg