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Eckhardt Rehberg
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Frage von Juergen V. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Juergen V. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Rehberg,

mit Pressemitteilungen vom Wochenende wird verkündet, dass durch eine Obergrenze das geplante Baukindergeld durch die Koalition begrenzt würde.
Grund hierfür wären die Vermeidung von Mitnahmeeffekten.
Welche Gründe liegen noch vor?
Letzte Woche haben CDU/CSU/SPD die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung um 15 Prozent angehoben.
Lagen hier keine Mitnahmeeffekte vor?
Wenn Sie Dinge wie das Baukindergeld ankündigen auf die sich Familien eingestellt haben, sollten sie diese auch einhalten.
Die Bundeskanzlerin hat in einem Interview mit dem ZDF im Zuge der Groko-Verhandlungen geäußert, sie würde ihre Versprechen immer einhalten. Gilt dies nicht mehr?

Mit bestem Dank für Beantwortung
und freundlichen Grüßen

J.V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.,

das im Koalitionsvertrag vorgesehene Baukindergeld wurde auf Betreiben der Unionsfraktion ohne Wohnflächenbegrenzung in den Haushalt 2018 eingearbeitet. Damit wird die Eigentumsbildung von Familien deutlich erleichtert und gefördert.

Gefördert wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern (Neubau oder Bestandsimmobilie in Deutschland) im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Pro Kind und Jahr finanziert der Bund 1.200 € über einen Zeitraum von 10 Jahren. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Die berücksichtigungsfähigen Kinder wohnen im geschaffenen Wohneigentum und der Antragsteller oder die Antragstellerin beziehen Kindergeld oder erhalten einen Kinderfreibetrag. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 90.000 € nicht übersteigt (Familie mit einem Kind). Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Das Programm wird von der KfW Bankengruppe durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg