Frage an Eckhardt Rehberg von Jay S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Rehberg,
laut beiliegenden Link http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/autobahn-maut-dobrindt-weiss-seit-einem-jahr-von-zu-hohen-maut-zahlungen-1.3662299 hat das Verkehrsministerium Probleme mit den Abrechnungssystem der LKW-Maut. Angeblich ist es nicht möglich zu ermitteln, wie hoch der jeweilige Anteil für die Betreiber ist. Deshalb überweist das Verkehrsministerium zu viele Beiträge an die Mautbetreiber.
Liegt Ihrer Meinung nach das Problem bei TollCollect oder beim Abrechnungssystem des Verkehrsministerium?
Wissen Sie ob das Verkehrsministerium versucht hat das Problem zu lösen oder zumindest die Höhe der zuviel geleisteten Zahlungen zu reduzieren?
Warum zahlt das Verkehrsministerium bis heute zu viel an die privaten Mautbetreiber?
Ehrlich gesagt macht es mich wütend, wenn ich daran denke, dass viele Sanierungs- und neue Verkehrsprojekte nicht angegangen werden können, weil angeblich kein Geld zur Verfügung steht und hier werden Millionen verschenkt. Ähnliche Probleme gab es in der Vergangenheit z.B. beim Verteidigungsministerium.
Hat das Finanzministerium, das Kanzleramt oder z.B. der Haushaltsausschuss die Möglichkeit in diesen und vergleichbaren Fällen einzugreifen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 10.06.2015 ist ab dem 01.10.2015 für Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt, Maut zu entrichten. Bis einschließlich 30.09.2015 waren ausschließlich Fahrzeuge ab 12 Tonnen mautpflichtig, wie sie in den Konzessionsverträgen der insgesamt 5 ÖPP-Projekte mit verkehrsmengenabhängiger Vergütung definiert sind. Den Konzessionsnehmern (KN) steht keine Vergütung für mautpflichtige Fahrleistungen von Lkw unter 12 Tonnen zu.
Es ist bislang nicht möglich gewesen, die Fahrleistungen und Mautbeträge von Lkw mit 7,5 bis kleiner 12 Tonnen separat in den Auswertungen des Mautsystembetreibers Toll-Collect auszuweisen. Der Bund kann daher bis auf weiteres nicht vertragsgemäß abrechnen. Infolge dessen werden die Vergütungen durch die Auftragsverwaltungen derzeit bei den 5 betroffenen Projekten unter Vorbehalt gezahlt. Die Auftragsverwaltungen sind mit den jeweiligen KN im Gespräch, um die vertraglich vereinbarte Vergütung abzurechnen, so dass der Bundeshaushalt nicht belastet wird.
Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 2018 sollen die Voraussetzungen für eine gewichtsabhängige Maut geschaffen werden. Die Möglichkeit der vertragsgemäßen Abrechnung wird damit wieder hergestellt.
Ich kann verstehen, dass Sie die Regelungslücke bei der Betreibervergütung von 5 ÖPP-Konzessionsnehmern, die erst durch die Mautausweitung im Jahr 2015 entstanden ist, verärgert. Das Problem ist erkannt worden und wird im Zuge der Mautausweitung im Jahr 2018 abgestellt. Da der Bund die Zahlungen an die KN unter Vorbehalt gezahlt hat, sind die Mautmittel für den Bund somit nicht verloren. Der Haushaltsausschuss der Deutschen Bundestages wird den Vorgang im Blick behalten. Ohne das Problem relativieren zu wollen, kann ich Ihnen jedoch versichern, dass seit 2015 kein einziges baureifes Verkehrsprojekt in Deutschland an mangelnder Finanzierung gescheitert ist. Zur Zeit stellen wir fest, dass die derzeitigen Planungskapazitäten in vielen Bundesländer nicht ausreichen um die zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes in den nächsten Jahren vollständig umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg