Frage an Eckhardt Rehberg von Petra P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Rehberg,
in Ihrer Antwort http://www.abgeordnetenwatch.de/eckhardt_rehberg-778-78409--f447792.html#q447792 behaupten Sie, Deutschland dürfte wegen dem Recht auf Selbstverteidigung in Syrien Krieg führen.
Halten Sie es tatsächlich für legal, in einem fremden Land militärisch zu agieren ohne UN-Mandat und ohne Genehmigung dieses Landes?
Anderer Meinung ist hier der Friedensforscher Daniele Ganser, der dies ausführlich begründet in seinem Buch ´Illegale Kriege´.
Es ist nachgewiesen, dass der Terror seit den Terrorbekämpfungskriegen drastisch zunimmt. Was müsste passieren, damit Sie zur Erkenntnis kommen, dass Krieg nicht das geeignete Mittel ist um Terror zu reduzieren?
Sehr gut belegt wird dies von Michael Lüders in seinem Buch
Die den Sturm ernten: Wie der Westen Syrien ins Chaos stürzte .
Freundliche Grüße
Petra Plininger
Sehr geehrte Frau Plininger,
der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit den Bundeswehr-Einsatz gegen den sogenannten IS am 4. Dezember 2015 beschlossen. Das aktuelle Mandat vom 10. November 2016 beinhaltet die Ausweitung des Einsatzes um AWACS-Flugzeuge der NATO. Sie überwachen Flugbewegungen über Syrien, operieren dazu jedoch ausschließlich im NATO- oder internationalem Luftraum. Die personelle Obergrenze von 1.200 deutschen Soldaten aus dem ersten Mandatsbeschluss wurde beibehalten. Das aktuelle Mandat gilt bis zum 31. Dezember 2017.
Die Anschläge in Tunesien, in der Türkei, im Libanon, gegen Russland und insbesondere in Frankreich haben gezeigt, dass die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) über die von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und dem Irak hinaus eine Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit darstellt. Mit den Anschlägen in Paris am 13. November 2015 griff der "IS" nicht nur Frankreich, sondern die freiheitliche Werteordnung Europas direkt an.
Der Kampf wird von einer breiten internationalen Koalition getragen, der Deutschland seit Anfang 2015 angehört, als die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak aufgenommen wurde. Die Koalition umfasst mittlerweile über 60 Nationen und verfolgt eine Strategie mit den Handlungslinien Militär, Unterbrechung der Finanzströme, Unterbrechung des Zustroms von "foreign fighters" und Stabilisierung. Die militärischen Operationen sind damit eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der auch auf politischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt. Er hat zum Ziel, den "IS" zu besiegen, die Bevölkerungsgruppen im Einflussgebiet der Terrororganisation einzubinden und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region zu erreichen.
Der deutsche Beitrag dient der Unterstützung der internationalen Allianz zum Kampf gegen die Terrororganisation "IS" und zur Unterstützung Frankreichs durch die Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung (insbesondere luft-, raum- und seegestützt), Schutz in einem Flugzeugträgerverband und Stabspersonal zur Unterstützung.
Der UN-Sicherheitsrat hat in seiner Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 die Mitgliedstaaten aufgefordert, in dem unter der Kontrolle von "IS" stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die von der Terrororganisation begangen werden, und den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen hat. Zuvor hatte der Sicherheitsrat in mehreren Resolutionen wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.
Das Vorgehen gegen den "IS" in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ist von der Resolution 2249 (2015) umfasst. Soweit die kollektive Selbstverteidigung zu Gunsten von Frankreich geleistet wird, erfolgen die militärischen Beiträge Deutschlands zusätzlich in Erfüllung der EU-Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union. Nach den Anschlägen in Paris hatte sich mit Frankreich erstmals ein EU-Mitglied auf die in Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen. Auf dem Treffen des Rates der EU für Außenbeziehungen am 17. November 2015 haben alle Mitgliedstaaten den französischen Antrag unterstützt und ihre Solidarität und ihren Beistand zugesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg