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Eckhardt Rehberg
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Frage von Annegret T. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Annegret T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rehberg,

ich habe gehört, dass kurzfristig eine Änderung des Grundgesetzes zur Privatisierung der Autobahnen in Deutschland vorgesehen ist. Als jemand der öfter und teilweise lange Strecken in unserem Land unterwegs ist, habe ich große Bedenken gegen diesen Schritt und war davon ausgegangen, dass eine Änderung des Grundgesetzes mit dieser Tragweite besser öffentlich kommuniziert und diskutiert wird. Wie ist Ihre Einstellung dazu und wie begründen Sie diese?

Mit freundlichen Grüßen von der Müritz.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Tschiedel,

mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Auch eine Beteiligung von Dritten/Privaten an der Gesellschaft wird gesetzlich ausgeschlossen. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer. Die Gesellschaft wird nicht kreditfähig, kann aber Liquiditätshilfen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die Privatisierungsdebatte wurde durch die vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel eingesetzte Fratzscher-Kommission ins Rollen gebracht. Die von der Kommission präferierte Infrastrukturgesellschaft sah eine stärkere Beteiligung von privaten Investoren vor. Diskutiert wurde u.a. eine Organisationsform mit direkter privater Beteiligung. Die Union hat die Debatte um eine direkte Privatbeteiligung hingegen zu keinem Zeitpunkt befeuert. Richtig ist, dass ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten weiterhin möglich bleiben. Für die Fortführung dieses Status quo haben wir uns immer stark gemacht und dies entspricht im Übrigen auch unseren Festlegungen im Koalitionsvertrag, in dem wir ÖPP als weitere Beschaffungsmaßnahme nutzen, wenn Projekte hierdurch wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Im Rahmen der Kompromissfindung mit der SPD haben wir uns jedoch darauf verständigt, einen Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz festzuschreiben.

Die gesamte Reform ist eines der entscheidenden Vorhaben in dieser Legislaturperiode mit Langzeitwirkung im föderalen Gefüge zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die heute im Bundestag verabschiedete Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist ein Kompromiss. Die Verhandlungen waren vor dem Hintergrund eines komplexen Interessengeflechts nicht einfach, und nicht jeder dürfte mit dem Ergebnis vollends zufrieden sein. Trotzdem halten wir das Erreichte auch aus gesamtstaatlicher Sicht für einen Schritt in die richtige Richtung. Gerade in den Bereichen Steuerverwaltung, Kontroll- sowie Weisungsrechte und Digitalisierung wurden wichtige Fortschritte erzielt. Der daraus folgende Bürokratieabbau, breitere digitale Verwaltungsanwendungen und vereinfachte Entscheidungsprozesse werden dazu beitragen, Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Deswegen habe ich dem Reformvorhaben heute in 2./3. Lesung zugestimmt.

Ihren Vorwurf, dass die Grundgesetzänderung nicht ausreichend im öffentlichen Raum diskutiert wurde, muss ich widersprechen. Der Deutsche Bundestag hat sich ausreichend Zeit genommen für die parlamentarischen Beratungen. Nach der 1. Lesung Mitte Februar hat der Haushaltsausschuss sechs öffentliche Anhörungen zu den einzelnen Themenbereich durchgeführt. Die mitberatenden Ausschüsse konnten daran aktiv teilnehmen. Daraufhin haben wir intensive parlamentarische Beratungen durchgeführt und sorgen aus Sicht des Bundes und des Bundestages für erhebliche Verbesserungen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg