Frage an Eckhardt Rehberg von Olaf P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Rehberg,
im Zusammenhang mit der Neufassung der sogenannten Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe werden sie aktuell wie folgt zitiert:
„Der Entwurf ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses, an dem alle Parteien beteiligt waren, die jetzt aufschreien.“
(z.B. hier: http://www.prignitzer.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/keine-abstriche-bei-der-sicherheit-id16245581.html?nojs=true )
Als Mitglied in einem Verein zum Betrieb und Erhalt von Traditionsschiffen bin ich durchaus mit dem Werdegang dieses Diskussionsprozesses vertraut. Insofern überraschen mich Ihre Worte und würde diesbezüglich um Aufklärung bitten:
Zu welchem Zeitpunkt wurde in Bezug auf die im August 2016 vorgelegte Fassung der "neuen SiRi" (siehe hier: http://www.gshw.de/de/news/149/aktuelles.html ) mit den Betreibern und Verbänden über die neuen, ausgeweiteten Vorschriften diskutiert?
Nach meinem Kenntnisstand hat die letzte Diskussion in 2013 stattgefunden; und dort ging es lediglich um die Einstufungskriterien als Traditionsschiff, nicht aber um Ausrüstung, Besatzung oder Betrieb.
Da Sie in dem Artikel darüber hinaus hinsichtlich des Bestandsschutzes zitiert werden, eine weitere Frage:
In welcher Form sehen Sie den Bestandschutz realisiert, wenn z.B. in einem deutschen Hafen die Wasserschutzpolizei an Bord eines Traditionsschiffes mit Bestandsschutz kommt, den Sachstand des Schiffes gegen die "SiRi" abgleicht, Abweichungen feststellt (z.B. Reling zu niedrig, Anker zu leicht, kein Schot, ...) und das Schiff an die Kette legt?
Wird es eine offizielle Ausnahmegenehmigung geben, die den Bestandsschutz auf unbestimmte Zeit dokumentiert?
Wenn ja: Von wem wird sie ausgestellt? (BMVI, "Dienststelle See", ...)
Wenn nein: Wodurch wird der Bestandsschutz ansonsten belastbar?
Wie Sie merken, mache auch ich mir große Sorgen hinsichtlich der Zukunft der Traditionsschifffahrt; deshalb würde ich mich über Erläuterungen freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Olaf Pilzner.