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Eckhardt Rehberg
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Frage von Arne A. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Arne A.

Sehr geehrter Herr Rehberg,

Sie haben einem Bundeswehreinsatz gegen Syrien zugestimmt.

Wie kann man einem wissentlich völkerrechtswiedrigen Krieg gegen einen souveränen Staat ruhigen Gewissens zustimmen? Ist Ihnen klar das das eine Straftat gegen deutsches Recht sein kann und mit Freiheitsstrafe zwischen 10 Jahren und lebenslänglich bestraft werden kann und meiner Meinung auch so bestraft werden sollte. Was soll mit dem Kriegseintritt erreicht werden? Die USA treiben diesen Krieg gegen Syrien schon seit zwei Jahren und haben außer toten Zivilisten, mehr terroristen und einer Flüchtlingswelle nichts erreicht. Was glauben sie wird die Bundeswehr dort jetzt anders machen als seine westlichen Verbündeten? Soll in Syrien ein ähnliches Chaos installiert werden wie in anderen Ländern wo die NATO, die USA und auch die Bundeswehr interveniert haben? In Afghanistan, im Irak und in Lybien herrscht seit der Intervention das pure Chaos. Wieso glauben sie das das in Syrien anders laufen wird?

Mit freundlichem Gruß
Arne Allerding

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Allerding,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin über Ihre Worte etwas irritiert. Wir führen keinen Krieg gegen Syrien, sondern der Militäreinsatz richtet sich gegen den IS in Syrien! Ich hoffe doch sehr, dass Sie den IS nicht als "souveränen Staat" bezeichnen!

Rechtsgrundlage des Einsatzes ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf kollektive Selbstverteidigung). Die Vereinten Nationen sind ein System kollektiver Sicherheit im Sinne unseres Grundgesetzes. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist anerkannt, dass ein Staat sich (auch mithilfe anderer Staaten) gegen Angriffe eines internationalen Terrornetzwerks verteidigen darf. Für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts ist es nicht erforderlich, dass stets eine ausdrückliche Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der VN-Charta vorliegt. Ansonsten wäre die Bestimmung Seite 3 von 6 des Artikels 51 der VN-Charta überflüssig.

Das Selbstverteidigungsrecht besteht vielmehr so lange, bis es dem Sicherheitsrat gelingt, mittels einer Kapitel-VII-Resolution die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Dies ist bislang nicht erfolgt. Verstärkende Legitimationswirkung für die Ausübung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts entfaltet die Sicherheitsratsresolution 2249. Sie ist zwar keine Resolution nach Kapitel VII der VN-Charta. Sie stellt aber mit den Formulierungen des Kapitel VII fest, dass der IS eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit ist. Daher ruft der Sicherheitsrat die Staaten dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Terrorakte des IS zu verhindern. Ergänzend stützt sich der Einsatz auf die EU-Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages. Auf dem Treffen des Rates der EU-Verteidigungsminister in Brüssel am 17. November 2015 haben alle Mitgliedstaaten einhellig den französischen Antrag nach Artikel 42 Absatz 7 EU-Vertrag unterstützt und ihren Beistand zugesichert.

Ich entnehme Ihrer Fragestellung, dass Sie militärische Interventionen grundlegend ausschließen und eine Art Isolationspolitik präferieren. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle nicht die Gegenfrage stellen, ob Sie es kalt lässt, wenn Boko Haram in Afrika oder der IS im Irak Frauen und Kinder regelrecht abschlachtet oder in Paris dutzende Unschuldige ermordet. Sicherlich gestehe ich Ihnen zu, dass die Ausrichtung internationale Politik der westlichen Hemisphäre nicht immer zu erhofften Ergebnissen geführt hat und streitbar ist. Internationale Politik funktioniert jedoch nie nach einem Muster, einer Schablone oder ähnlichem. Auch die Geschichte offenbart, dass eine Isolationspolitik nicht zu Frieden und Stabilität führte.

Syrien ist ein ebenso ein diffuses und komplexes Gebilde. Aktuell gilt es aber meiner Meinung nach, den Einfluss des IS zu begrenzen und das Terrornetzwerk letztlich zu zerschlagen. Im Rahmen unserer internationalen Verantwortung beteiligt sich Deutschland mit seinen Möglichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg