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Eckhardt Rehberg
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Frage von Kerstin L. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Kerstin L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rehberg,

ich habe gelesen dass es für Asylsuchende ab nächstem Jahr eine Kopfpauschale in Höhe von 670,- Euro geben soll. Also vom Baby bis zum Rentner. Sind in dieser Pauschale die Lebenshaltungskosten und Geld für Integrationsmassnahmen enthalten oder nur für die Lebenshaltung. Ich frage nicht ohne Grund denn mein Sohn ist geistig behindert und lebt in einer Einrichtung in Ihrem Wahlkreis. Er arbeitet 35 Stunden die Woche in einer Behindertenwerkstatt und erhält einen Bruttolohn von 99,- Euro im Monat. Nach Abzug von KV, PV u. Abgaben fürs Sozialamt sind es dann 88,- Euro im Monat. Den Wohnheimplatz bezahlen das Amt und wir als Eltern. Er erhält zusätzlich 103,-Euro Taschengeld und 17,-Euro Bekleidungsgeld im Monat. Lt. Bescheid v. Amt stehen ihm 530,-Grundsicherung zu. Hat er mal etwas mehr Lohn im Monat, z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld wird ihm der grösste Teil sofort vom Amt abgezogen so dass er nichts von dem Geld hat. Ich bin ja froh dass er und wir vom Amt diesbezüglich unterstützt werden aber warum werden behinderte Menschen in meinen Augen schlechter gestellt als Asylsuchende. Setzen Sie sich dafür ein dass für Behinderte auch mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Mein Sohn gibt kaum Geld aus aber für Urlaub reicht es z. B. nicht. Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich bin EU-Rentnerin nach 30 Jahren Arbeit in Vollzeit. Wir liegen also dem Staat nicht auf der Tasche sondern sind Steuerzahler.

Mit freundlichen Grüssen

K. Lehmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lehmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. September 2015, in dem Sie uns Ihre Sorgen zu den Themen Asylpolitik und Menschen mit Behinderung vortragen.

Die Flüchtlingskrise ist eine große Herausforderung für Deutschland. Dennoch ist sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Verantwortung bewusst, gerade in dieser Situation, Menschen mit Behinderung nicht zu vernachlässigen.

Es ist richtig, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Registrierung, Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge finanziell entlastet. Laut AsylbLG stehen alleinstehenden Asylbewerbern eine derzeitige Grundleistung von 216,- € pro Monat zu. Zusätzlich werden 143,- € pro Monat als Barbetrag ausgezahlt. Somit sind die Grundleistungen der Asylbewerber bei 359,- € monatlich und daher unter den Leistungen der Grundversorgung von Menschen mit Behinderung und unter den Beitragssätzen von Hartz IV.

Im Oktober 2015 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet die Freistellung der Länder, und somit die Möglichkeit und Verantwortung, in Erstaufnahmeeinrichtungen die Geldleistungen durch Sachleistungen zu ersetzen. Somit können Fehlanreize und Asylmissbrauch verringert werden. In den ersten 15 Monaten werden ausschließlich Grundleistungen an Asylbewerber ausgezahlt. Es werden Sprach- und Integrationsmaßnahmen bereitgestellt, um Asylbewerber schnellstmöglich in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es ist beabsichtigt, dass diese Maßnahmen an das sozio-kulturelle Existenzminimum angerechnet werden.

Die Bundesregierung kümmert sich intensiv um die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen mit Behinderung. Die Koalitionspartner der CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode dazu verpflichtet, die Leistungen von Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten im Arbeitsmarkt haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Diese Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung dient auch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konstituierte eine Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“, in dem mögliche Reformthemen und Handlungsoptionen besprochen wurden, um die Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu verbessern. Diese Reformvorschläge, die unter anderem auch die Überprüfung des gegenwärtigen Einkommens und die Einführung personenzentrierter Gestaltung der Leistungen beinhalten, wurden in dem Abschlussbericht der AG im April 2015 vorgelegt. Nun erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz. Der im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Grundsatz „Nicht über uns – ohne uns“ spiegelt sich in der Erarbeitung des Bundeteilhabegesetzes wieder. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2016.
Wir werden Ihre Argumente in dem weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses berücksichtigen. Ich hoffe, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg MdB