Frage an Eckhardt Rehberg von Max M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rehberg,
das Bundesfinanzministerium im Nachgang der PROKON-Affäre einen Referentenentwurf für die Änderung des Vermögensanlagegesetzes vorgelegt (Stand 28. Juli 2014). Obwohl im Vertrag der Großen Koalition formuliert ist, dass "die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtert" und unbürokratisch behandelt werden soll (S.78 des Koalitionsvertrages), wirkt dieser Referentenentwurf dem entgegen, da viele Projekte dieser Art ihr erstes - zum Erwerb oder zur Sanierung einer Immobilie notwendige - Kapital in Form von Nachrangdarlehen (Direktkredite o.ä.) von einer solidarischen Nachbarschaft bekommen. Aus dem Entwurf folgt, dass die für die Initiativen wichtigen Nachrangdarlehen prospektpflichtig werden. Gerade die kleinen und mittleren Initiativen können sich die Kosten in Höhe von 20.000 bis 60.000 Euro, die mit der Erstellung eines von der BaFin genehmigten Prospektes verbunden sind, aber auf keinen Fall leisten. Und so könnte es sein, dass nicht nur Nachbarschaftsprojekte, sondern auch Energiegenossenschaften oder kleine Wohnungsgenossenschaften von diesem Gesetz betroffen sein werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Ausnahmeregelung (Bagatellgrenze) nur für Vermögensanlagen vor, „die auf einer Internet- Dienstleistungsplattform vertrieben....“ werden. Damit hängt die Notwendigkeit einer Regulierung nicht von der Qualität der Anlageform ab, sondern von der Art, wie sie angeboten wird. Wir möchten uns gerne dafür einsetzen, dass für sogenannte "Immobielen-Projekte" entweder ebenfalls eine Bagatellgrenze von mindestens 1 Mio. € Euro eingezogen wird. Oder sie das Vertrauen der Gesellschaft dergestalt erhalten, dass sie grundsätzlich von der Regelung ausgenommen werden.
Wie stehen Sie und ihre Fraktion zu dem Referentenentwurf und welche Position werden sie beziehen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Max Metzger
Antwort:
Sehr geehrter Herr Metzger,
ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Nachricht zum Referentenentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes. Die Verbändekonsultation wurde am 02.09.2014 abgeschlossen. Es sind mehr als 100 Stellungnehmen eingegangen, die nunmehr ausgewertet werden, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die von Ihnen vorgetragenen Bedenken sind auch in diesem Rahmen vorgetragen worden und werden im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg