Frage an Eckhardt Rehberg von Erich S. bezüglich Recht
In der Verfassung, Artikel 3 und in der „Menschenrechts-Charta“ Artikel 2, wird gefordert, niemand wegen seiner … Herkunft … zu benachteiligen ….
Wir sehen in den bestehenden – vielleicht bis zu einem bestimmten Termin vertretbaren -Gesetzen, wo für die Ost-Bevölkerung andere Leistungen festgeschrieben sind, als für Westdeutsche und integrierte Ausländer, eine Benachteiligung und damit die Verletzung des Grundgesetzes und der Charta der Menschenrechte und – da kein Ende abzusehen ist – auch eine Diskriminierung.
Entweder müssen die „Ost-Gesetze“ verschwinden oder folgender Passus in die Verfassung aufgenommen werden:
„Der Gleichheitsgrundsatz gilt für alle Deutschen und integrierten Ausländer voll, für ehemalige DDR-Bürger aber nur eingeschränkt“.
Würden Sie helfen, dieses Problem in Ihrer Partei vorzubringen, um es mit der geeinten Kraft zu lösen?
Das Zusammenwachsen von zwei völlig unterschiedlichen Systemen erfordert einen gewissen Angleichungsprozess. Von einer Ungleichbehandlung kann jedoch keine Rede sein. Im Gegenteil. Die neuen Bundesländer haben in gewaltigem Ausmaß von der Solidarität der alten Bundesländer profitiert. Ohne diese Solidarität hätten die sozialen Sicherungssysteme nicht gehalten. Ohne diese Unterstützung hätte es die Städtebauförderung, den Straßenneu- und -ausbau, die völlig neue Telekommunikationsinfrastruktur, aber auch Neubauten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht gegeben.