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Eckhardt Rehberg
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Frage von Matthias W. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Matthias W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rehberg,

als mein Abgeordneter möchte ich von Ihnen wissen wie Sie bei der anstehenden Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages bezüglich des Rederechts von Abgeordneten abstimmen wollen.

Ja, Nein, Enthaltung?

Zur Erinnerung aus dem entsprechenden SPON-Artikel zitiert:

"Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten.

Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier."

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html

Der vorschlag sagt im Kern aus das Abgeordnete die ja laut GG ein freies Mandat haben und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind einen Maulkorb verpaßt bekommen sofern Sie eine andere als dem Fraktionsvorstizenden (= der Parteispitze) genehme Meinung haben.

Falls Sie vorhaben mit "Ja" zu stimmen oder sich zu enthalten erklären Sie mir bitte kurz was für einen Sinn eine repräsentative Demokratie hat wenn die Repräsentaten im Parlament nicht ihre Meinung kundtun dürfen und ihre Wähler repräsentieren?

Was ist der Sinn eines Parlamentes (= der Name kommt vom franz. Wort für "Unterhalten", also Rede und Ggenrede) in dem nur noch Verkündet werden darf was vorher genehmigt wurde? Sollte es dann nicht "Monoment" heißen? Von Monolog?

Oder gleich Volkkammer? Da durfte man ja auch nur verkünden was der Partei genehm war.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wuttke,

das Rederecht von Abgeordneten ist ein zentrales Element unserer repräsentativen Demokratie, welches auch in Zukunft respektiert wird. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird es vorerst keine Änderung der Geschäftsordnung geben.

Trotzdem möchte ich darauf aufmerksam machen, das die Debatte am Wochenende sehr hitzig verlief und falsche Eindrücke entstanden sind. Hintergrund der beabsichtigten Änderung ist das Problem, dass in der Geschäftsordnung derzeitig keine Rechte von Abgeordneten erwähnt werden, welche sich um ein Rederecht bewerben, obwohl die Fraktionen ihnen keines zuerkennen. Da die auslösende Entscheidung von Bundestagpräsident Lammert, den Kollegen Willsch und Schäffler im Rahmen der Euro-Debatte zusätzliches Rederecht einzuräumen, ohne konkrete Grundlage und ohne Absprache mit den Fraktionen erfolgte, sollte nun ein vernünftiger Ausgleich gefunden werden. Vorgesehen war, dass der Bundestagspräsident Abgeordneten, welche von der Fraktionslinie abweichenden, das Wort für drei Minuten erteilen kann. Dies sollte im Benehmen mit den Fraktionen geschehen; sprich mit einer rechtzeitigen Information der Fraktionen. Dass bedeutet nicht, dass die Fraktionen zustimmen müssen. Letztendlich geht es um eine Gleichbehandlung aller Fraktionen in einem geordneten und transparenten Verfahren und nicht um einen Maulkorb für abweichende Meinungen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg MdB