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Eckhardt Rehberg
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Frage von Joerg S. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Joerg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rehberg,
Sie wiederholen in Ihrer Antwort an Herrn Stiffel die, mit Verlaub, realitaetsfremde Floskel "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein." Koennen Sie diese Position inbesondere im Kontext dieses Gesetzes belegen?

Insbesondere interestiert mich auch, wie stark Ihrer Meinung nach der Gummi-Paragraph zur Loeschpflicht des BKA angewendet werden wird. Bisher sah sich das BKA ja offenkundig nicht genoetigt, eine effektive Strafbekaempfung durchzufuehren. Dies belegt u.a. das regelmaessige Auftauchen in Deutschland stationierter Server auf internationalen Sperrlisten und die allgemein Hohe Halbwertszeit derartiger Seiten. Die entsprechenden Studien sind Ihnen ja sicher bekannt.

Zu guter Letzt moechte ich gerne wissen, ob die (juristisch umstrittene) Ansicht, dass der zufaellige Besuch von Webseiten mit Kinderpornographischen Inhalten strafbar sei, nicht gerade dazu beitraegt, derartige Inhalte zu schuetzen. Wenn ich als Buerger Ihrer Rechtsauffassung folge, waere ich von Sinnen, einen derartigen Fall zur Anzeige zu bringen. Schuetzt nicht gerade dies die Taeter viel staerker als alles, was das Zugangserschwernisgesetz bewirken kann?

Mit freundlichen Gruessen,
Joerg Sonnenberger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sonnenberger,

das verschaffen von Kinderpornografischen Materials in gedruckter Form ist strafbar, Das Gleiche muss auch fürs Internet gelten.

Die Polizei tut alles, um den Vertrieb kinderpornografischen Materials zu verhindern. Eine absolute Garantie gibt es leider nicht.

Durch die CDU/CSU-Fraktion konnte erreicht werden, dass zufällige Besuche auf diesen Internetseiten durch eine Stoppseite verhindert werden. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen nicht für die Strafverfolgung genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg