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Eckhardt Rehberg
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Frage von Christian M. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rehberg,

obwohl ich als Unterzeichner der "ePetition gegen Netzsperren" grundsätzlich gegen den Aufbau einer Sperrinfrastruktur in Deutschland bin, schätze ich Ihr Engagement und Ihre guten Absichten im Kampf gegen die Kinderpornographie.

In Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Dietz, unterscheiden Sie hinsichtlich der Netzsperren auf Grund der rechtlichen Grundlage eindeutig zwischen Kinderpornographie und anderen Delikten (wie von Ihnen aufgeführt u.a. Volksverhetzung). Ihre Argumentation: Durch die Netzsperren werden Nutzer davor geschützt sich unbeabsichtigt oder beabsichtigt durch den reinen Abruf der Informationen strafbar zu machen, was die Kinderpornographie von anderen Delikten unterscheide. Dies Argumentation finde ich sehr aufschlussreich und nachvollziehbar.

In Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Stiffel kommentieren Sie weiterhin zum Thema, es gäbe "keinerlei Anhaltspunkte, dass die bestehenden Instrumente zur Verfolgung von Kavaliersdelikten eingesetzt werden könnten". Auch diese Aussage begrüße ich grundsätzlich außerordentlich. Würden Sie jedoch bitte zur allgemeinen Klarheit konkret erläutern, in welchen weiteren Fällen es zu einem nicht mehr als "Kavaliersdelikt" geltenden Straftatbestand durch reines Abrufen von Informationen kommen kann?

Lässt sich aus Ihren bereits genannten Kernargumenten für das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) sowie der sehr eindeutig gewählten Bezeichnung für das Gesetzes ableiten, dass Sie mit Ihrem Wort für eine Einhaltung der aufgestellten Richtlinien eintreten?

Welche Position werden Sie beziehen, sollten innerhalb der Testphase des ZugErschwG aus Reihen der CDU ernstzunehmende Bestrebungen zur Erweiterung der Einsatzgebiete der Sperrinfrastruktur geäußert werden?

Viele Grüße,
Christian Müller

Portrait von Eckhardt Rehberg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Fragen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.

Es wurde eindeutig klargestellt, dass Sperrseiten auf Kinderpornografische Seiten beschränkt bleiben.

Es ist vorgesehen, dass nach zwei Jahren eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden wird. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Ich denke, dass insgesamt durch die massiven Nachbesserungen durch die Union ein ausgewogenes Gesetz entstanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird es einer entsprechenden Evaluierung in 2 Jahren auch nicht Stand halten.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg