
(...) Die Besorgnis des Bundespräsidenten, Entscheidungen zur Stabilisierung des Euro könnten angesichts der in Frage stehenden Summen und des Zeitdrucks die Rechte des Deutschen Bundestages berühren, werden von mir angesichts des im September 2011 eingebrachten Gesetzentwurfs zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz) nicht geteilt. Dieser von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen getragene Gesetzentwurf, der zur Zeit dem Bundesrat vorliegt, enthält auch Bestimmungen zum Parlamentsvorbehalt, indem er das Verfahren bei der kurzfristigen Bereitstellung von Garantien zur Stabilisierung regelt und dabei die parlamentarischen Beteiligungsrechte wahrt. Dieser Gesetzentwurf berücksichtigt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.Septemeber 2011 (2 BvR 987/10). (...)