
(...) Ihre Auffassung, dass die nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehenen Strafandrohungen für einen Ladendiebstahl in einem Missverhältnis zu den für Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern bestehenden Strafandrohungen stehen, teile ich nicht. (...)