Frage an Eckart von Klaeden von Wolfgang S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr v. Klaeden,
in Anbetracht der hohen Verschuldung unseres Landes wurde einmal von einem Politiker gesagt, dass wir sparen müssen und zwar alle.
Nun ist es so, dass in vielen Bereichen Einsparungen getroffen wurden, die teilweise sogar schmerzten.
In einem Bereich vermisse ich jedoch trastische Einsparungen und das ist bei den vielen (zuvielen) Bundes- und Landtagsabgeordneten.
Ich denke, wenn man mit gutem Beispiel voran gehen würde, dann würden die bisherigen Einsparungen auf eine breites Verständnis treffen.
Es geht aber nicht, dass man Wasser predigt und selber Sekt trinkt.
Wie gedenken Sie dieses Ungleichgewicht zu regeln oder werden als erstes wieder die Diäten per einstimmigen Beschluß angehoben und die Abgeodnetengehälter per Gesetz weiter erhöht? Wie wäre es mal mit einer Reduzierung der Diäten oder einer Streichung des Sitzungsgeldes?
Ich bekomme auch kein Geld dafür, dass ich auf der Arbeit einen bestimmten Raum/Ort aufsuche!
Auch denkbar wäre eine Einzahlung der Abgeordneten in die Rentenkasse und somit eine Angleichung der Rentenbemessung an die normalen Verfahrensregeln der Rentkasse.
Ich bitte um Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Schrader
Sehr geehrter Herr Schrader,
für Ihre Haltung habe ich angesichts der angespannten finanziellen Situation Verständnis. Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einige in der Öffentlichkeit nur unzureichend dargestellte Punkte zu erläutern.
Auch in diesem Jahr haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wieder auf eine Diätenerhöhung verzichtet. Die letzte Anhebung erfolgte um 1,9 % zum 1. Januar 2003.
Aufgrund mehrerer Nullrunden der vergangenen Jahre bleiben die Diäten im Deutschen Bundestag hinter dem gesetzlichen Maßstab mit nahezu 1.000 € zurück - ein Umstand, der allerdings weder in den Medien noch im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen wird. Da die Höhe der Abgeordnetenpensionen an die Höhe der Diäten gekoppelt ist, haben die Nullrunden zudem unmittelbare Konsequenzen für die Altersentschädigung der Abgeordneten. Im langjährigen Mittel seit Inkrafttreten des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 liegt der durchschnittliche prozentuale Steigerungssatz unter dem der Beamtenbezüge, der Tarifverdienste im öffentlichen Dienst, der Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft und der Renten.
Als Referenzgrößen für die Abgeordnetenentschädigung werden die Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit, also z. B. eines Landrats herangezogen. Dabei handelt es sich um eine politisch gesetzte Größe, die unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgelegt wurde. In einem grundlegenden Urteil zur Gestaltung der Diäten hatte das Gericht gefordert, dass die Entschädigung eine ausreichende Existenzgrundlage für Abgeordnete und ihre Familien sicherstellen, aber auch der Bedeutung des Amtes Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten müsse. Die gewählte Referenzgröße wird meines Erachtens den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht.
Wie Sie wissen, sind Abgeordnete nach gegenwärtiger Rechtslage nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, sondern erhalten von staatlicher Seite eine Altersversorgung für den Zeitraum ihrer parlamentarischen Tätigkeit.
Mit Erreichen des 65. Lebensjahres haben ehemalige Abgeordnete Anspruch auf Altersversorgung. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie acht Jahre dem Bundestag angehört haben. Der Anspruch auf Altersentschädigung kann mit jedem über eine Mitgliedschaft von acht Jahren hinausgehenden Jahr auch ein Jahr früher geltend gemacht werden, maximal jedoch ab der Vollendung des 55. Lebensjahres.
Die Höhe der Entschädigung beträgt derzeit für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 3 % der Abgeordnetenentschädigung, maximal 69 %. Ein Abgeordneter hat damit nach 23 Jahren den Höchstanspruch auf eine Versorgung erreicht.
Abgeordnete, die weniger als acht Jahre dem Bundestag angehört und damit keinen Anspruch auf eine eigenständige Versorgung erworben haben, erhalten stattdessen eine Versorgungsabfindung oder können die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Mit diesen Regelungen soll entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sichergestellt werden, dass die Abgeordneten sich während ihrer Mandatszeit vollständig ihrem politischen Auftrag widmen können und sich für diesen Zeitraum auch keine Sorge um ihre Altersversorgung machen müssen.
Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern und andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf sie angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte „Riester-Rente“.
Deutliche Einschnitte bei der Altersversorgung hatte der Deutsche Bundestag im Jahr 1995 beschlossen. Steigerungsraten und Höchstsatz wurden damals gesenkt. Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von 12 Jahren erhält seitdem statt 51 % nur noch 36 % der Entschädigung als Altersversorgung.
Im vergangenen Jahr hat der Deutschen Bundestag die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung und im Gesundheitswesen wirkungsgleich auf die Versorgungsansprüche nach dem Abgeordnetengesetz übertragen. So wird mit einer schrittweisen Absenkung der Altersentschädigung die Niveauabsenkung nachvollzogen, die Rentner und Pensionäre aufgrund verschiedener Neuregelungen erfahren haben. Zudem wurden Kürzungen bei der Witwenversorgung, Veränderungen bei der Pflegeversicherung sowie Verschärfungen bei der Anrechnung privater Erwerbseinkünfte auf die Altersentschädigung von Abgeordneten vorgenommen.
Das Modell der öffentlich-rechtlichen Altersversorgung wurde ursprünglich gewählt, weil es die typische und für alle anderen öffentlichen Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Ich kann mir aber auch ein Modell vorstellen, das Abgeordnete vollständig selbst für ihre Alterversorgung aufkommen lässt. Dazu wäre allerdings eine deutliche Diätenerhöhung notwendig, wie sich am Beispiel der grundlegenden Diätenreform des nordrhein-westfälischen Landtags zu Beginn dieses Jahres gezeigt hat. Im Ergebnis wurden dort die steuerpflichtigen Abgeordnetenbezüge fast verdoppelt. Ein zentraler Punkt dieser Reform war die Aufgabe der staatlichen Alters-und Hinterbliebenenversorgung.
Ob der kommende Bundestag eine vergleichbare Reform angehen wird, wird sich zeigen. Unabhängig davon kann ich Ihnen aber versichern, dass der Deutsche Bundestag und auch die CDU/CSU-Fraktion in Bezug auf Leistungen an die Abgeordneten nur Entscheidungen treffen werden, die der aktuellen arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Lage angemessen sind.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter
eckart.klaeden@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden