Frage an Eckart von Klaeden von Anja R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Lieber Herr v. Klaeden,
am 2.06 kam in der ARD ein Beitrag zu den fatalen Konsequenzen der Förderwut der sog. Nawarohs. Die Konzentration auf die erneuerbaren Energien stellt meiner Ansicht nach das Paradebeispiel verfehlter Klimapolitik dar.
Seit Jahren müssen wir Verbraucher einen höheren Strompreis in Kauf nehmen, weil mit einem Aufschlag erneuerbare Energien gefördert werden. Doch der Bio-Diesel zur Stromerzeugung entpuppte sich als Ökofalle. In sogenannten Blockheizkraftwerken wurde statt heimischem Raps tropisches Palmöl verfeuert, für das Regenwald vernichtet und die Artenvielfalt zerstört wird. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz soll nun ein Scherbenhaufen zusammengefegt, dessen tatsächliches Ausmaß erst langsam ans Licht kommt. Es geht um Millionensummen, die der Verbraucher für völlig fragwürdigen Palmölstrom gezahlt hat. Ich hoffe, dass Sie hier einen Standpunkt vertreten, der endlich klar macht, dass die Nawaros auch keine absolute segensreiche Perspektive darstellen. Es werden nicht nur in der sog. 3 Welt Wälder und Naturflächen vernichtet. Auch bei uns wird es ab nächstem Jahr keine Brachflächen mehr geben, auf denen bislang viele Vögel eine Brutmöglichkeit fanden. Auch werden die bislang genutzten Flächen immer intensiver bewirtschaftet. Ich hoffe, dass die Regierung hinsichlich der Auswirkungen der bisherigen Förderpolitik endlich aufwacht und die ges. Regelungen verändert. Meine Frage ist wie Ihre Position in dieser Frage ist.
MfG
Sehr geehrte Frau Rudnick,
zu Ihrer Anfrage „Problematik der nachwachsenden Rohstoffe („Nawarohs“) und deren Nutzung zur Energiegewinnung“ nehme ich wie folgt Stellung:
Ich bin der Auffassung, dass klimaschädliche Stoffe nicht staatlich gefördert werden dürfen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der am 6. Juni 2008 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) dafür gesorgt, dass nur nachhaltig erzeugte landwirtschaftliche Produkte für die Produktion von Strom aus Biomasse in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz von importierten Palmöl und Sojaöl für den Betrieb von Blockheizwerken ist derzeit de facto ausgeschlossen, weil der Nachweis einer nachhaltigen Produktion nicht möglich ist. Dazu fehlen nämlich die erforderlichen gesetzlichen Regelungen und ihre Implementierung in den Herkunftsländern.
Die Voraussetzungen zum Nachweis nachhaltiger Produktion regelt für Deutschland die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Für Biomasse sind hier Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und zum Schutz natürlicher Lebensräume vorgegeben und ein Monitorings- und Zertifizierungsmechanismus festgelegt worden. Diese nationale Verordnung wurde inzwischen zur Notifizierung der EU-Kommission vorgelegt. Diese hat das Verfahren jedoch bis zum 15.12.2008 gestoppt, weil sie zur Zeit an einer EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen arbeitet. Die Kommission plädiert für einheitliche Vorgaben der EU an die nachhaltige Erzeugung von Biomasse und will im Herbst dieses Jahres zu einer Entscheidung gelangen.
Bei Biokraftstoffen hat die Bundesregierung alle Vorhaben zur weiteren Erhöhung der Biokraftstoffquoten ausgesetzt. Auch die EU überdenkt zur Zeit die Pläne zum Einsatz von Biokraftstoffen für den Klimaschutz. Fortschritte sind hier erst zu erwarten, wenn gesichert ist, dass solche Quoten nicht zu Nahrungsmittelkonkurrenzen und zum Verlust an Biodiversität, sondern zu wirklichen Verringerungen der Treibhausgasimmissionen führen. Aller Voraussicht nach wird das Europäische Parlament im September 2008 über die Förderung von Biotreibstoffen entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB