Frage an Eberhard Sinner von Siegbert H. bezüglich Staat und Verwaltung
Thema:
Geplante Änderung der Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege von den Bezirken zur den Landkreisen und kreisfreien Städte
Sehr geehrter Herr Sinner,
der Ministerrat hat am 19.06.2007 -unter Ihrer Beteiligung- die Änderung der Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege von den Bezirken an die Landkreise und kreisfreien Städte beschlossen.
Ein formeller Beschluss bzw. eine Abstimmung hierzu ist durch den neuen Landtag nach den Landtagswahlen geplant.
Sie werden gebeten, Ihren Standpunkt zum Zuständigkeitswechsel darzulegen und mitzuteilen, wie Sie voraussichtlich abstimmen werden.
Für Ihre baldige Antwort - vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Siegbert Hümmer
-gerichtlich zugelassener Rentenberater-
Ziel der Reform der Zuständigkeiten bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege ist eine Entflechtung der Zuständigkeiten und vor allem eine Stärkung des ambulanten Sektors. Bei der Reform der Eingliederungshilfe ist dies bereits geglückt: sie ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Weiterhin wird am Plan festgehalten, die Leistungen der Hilfe zur Pflege so zu bündeln, dass Zuständigkeitsstreitigkeiten und falsche Anreize möglichst vermieden werden.
Noch immer sind unterschiedliche Modelle in der Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden und den weiteren Beteiligten. Einerseits die Bündelung der Hilfe zur Pflege auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, andererseits das von Bayerischem Städtetag und Bayerischem Landkreistag in die Diskussion gebrachte Altersgrenzenmodell. Derzeit ist die Diskussion keinesfalls abgeschlossen. Das noch keine Einigung erzielt worden ist, liegt insb. daran, dass zugleich ein interkommunaler Finanzausgleich gefunden werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Eberhard Sinner
Staatsminister